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Raumordnungsverfahren für die Erweiterung des Designer Outlets Soltau

Vorhaben: Die Stadt Soltau plant die Erweiterung des Designer Outlets Soltau von bisher 9.900 m² auf 15.000 m² Verkaufsfläche und möchte hierfür den zugehörigen Bebauungsplan ändern. Weil das Landes-Raumordnungsprogramm die Verkaufsfläche auf 10.000 m² begrenzt, hat die Stadt Soltau ein Zielabweichungsverfahren bei der obersten Landesplanungsbehörde (Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML)) beantragt. Als Grundlage für das Zielabweichungsverfahren wurde zunächst ein Raumordnungsverfahren durchgeführt, um die Raumverträglichkeit der geplanten Erweiterung bewerten zu können.

Zuständige Behörde: Das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg (ArL Lüneburg) hat als obere Landesplanungsbehörde das Raumordnungsverfahren für die Erweiterung des Designer Outlets Soltau (DOS) durchgeführt.

Zweck des Raumordnungsverfahrens: Ein Raumordnungsverfahren hat den Zweck, die raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten zu prüfen (Raumverträglichkeitsprüfung gemäß § 15 Abs. 1 ROG). Für das Vorhaben „Erweiterung des DOS“ bedeutete dies u.a., dass die möglichen Auswirkungen dieses Vorhabens auf die umliegenden Innenstädte und Ortskerne untersucht und bewertet wurden.

Beteiligung der Öffentlichkeit: Das Raumordnungsverfahren umfasste, ebenso wie das spätere Bauleitplanverfahren, eine Beteiligung der Öffentlichkeit. Dafür musste die Planungsträgerin – hier die Stadt Soltau – zunächst die nötigen Verfahrensunterlagen erarbeiten. Nachdem diese vollständig vorlagen, leitete das ArL Lüneburg das Beteiligungsverfahren mit der amtlichen Bekanntmachung - über Ort und Zeit der Auslegung der Verfahrensunterlagen - im Niedersächsischen Ministerialblatt vom 08.06.2022 ein. Die Verfahrensunterlagen wurden dann für die Dauer eines Monats öffentlich im ArL Lüneburg und im Rathaus der Stadt Soltau ausgelegt. Parallel hierzu erfolgte eine Veröffentlichung im Internet auf der Website des ArL für mindestens zwei Monate.

Abschluss des Raumordnungsverfahrens: Mit der Landesplanerischen Feststellung vom 17.03.2023 als Ergebnis des Raumordnungsverfahrens wurde das Raumordnungsverfahren abgeschlossen. Die Auslegung der Landesplanerischen Feststellung ist im April/Mai 2023 erfolgt.


Ansprechpartner/innen:

Für Nachfragen zum Vorhaben steht seitens der Planungsträgerin (Stadt Soltau) Daniel Gebelein zur Verfügung (daniel.gebelein@stadt-soltau.de; 05191 82 610).

Ansprechpartner für Nachfragen zum Raumordnungsverfahren beim ArL Lüneburg ist Harald Kätker (harald.kaetker@arl-lg.niedersachsen.de; 04131-151309).


Stand: Mai 2023

"leer" Bildrechte: ArL Lüneburg

ROV DOS: Untersuchungsraum

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Harald Kätker

Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Tel: 04131/15-1309

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