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Anforderungen an die Personalstelle/n für die Koordination und Abwicklung eigener kommunaler Aktivitäten im Bereich der Innenstadt- und/oder Zentrenförderung

Folgende Grundanforderungen bestehen an die Personalstelle (Fördergegenstand 2.3 der Richtlinie Zukunftsräume Niedersachsen)


Organisation, Koordination und Steuerung

— Operative und strategische Koordination von Bundes-, Landes- und EU-Förderungen. Es ist hier durchaus gewünscht, dass neben dem Zukunftsräume-Programm auch weitere Förderprogramme in die Planungen und Abwägungen einbezogen werden.

— Kontaktpflege mit Bewilligungsstellen (Ämter für regionale Landesentwicklung, NBank, etc.) und regionalen Beratungseinrichtungen.


Projektentwicklung und Projektabwicklung

— Recherche zu und Weiterbildung über Best Practices aus anderen Kommunen mit ähnlichen Herausforderungen. Regelmäßige Teilnahme an Vernetzungsformaten und Informationsveranstaltungen des MB.

— Entwicklung von Projekten und ggf. Mitarbeit bei der Konkretisierung kommunaler Strategien für deren Realisierung.

— Entwicklung und Konkretisierung von Projektideen mit Akteuren aus der Bevölkerung, der Wirtschaft, den Verwaltungen, etc.; Unterstützende Beratung der Projektträger; Multiplikator für Ansätze aus anderen Kommunen.

— Aufstellung von Finanzierungsplänen für Projekte und Controlling zur planmäßigen Mittelabwicklung während der Projektlaufzeit.

— Abwicklung von Projekten, die über unterschiedliche Programme aus Bundes-, Landes- und EU-Förderungen gefördert werden.


Information, Beratung und Aktivierung

— Vermittlung und Organisation von Informations- und Beteiligungsformaten zur Weiterbildung und Beteiligung regionaler Akteure.

— Beratung von interessierten Akteuren und bereits etablierten Projektakteuren.

— Ansprache und Aktivierung von Zielgruppen, die für die Akquise und Umsetzung von Bundes-, Landes und EU-Förderung relevant sind.


NICHT über den Fördergegenstand 2.3 gefördert werden können

… Leistungen, die ausschließlich die Projektentwicklung und Abwicklung für nur ein Projekt im Blick haben und dabei die weiteren oben genannten Anforderungen, die über einfache Projektentwicklung hinausgehen, außer Acht lassen.

… Personalausgaben für eine/n City-ManagerIn, der/die als Haupttätigkeit die Akteure der Innenstadt vernetzt und beteiligt. Mit dem Fördergegenstand 2.3 soll die Koordination und Abwicklung von eigenen Förderaktivitäten gefördert werden.


Bei der Auswahl der Projektanträge werden folgende Qualitätskriterien herangezogen: (max. 27 Punkte möglich)

— Beitrag der geplanten Aktivitäten der Kommune zur Stärkung ihrer Ankerfunktion als Mittel- oder Grundzentrum im ländlichen Raum,

— Entfernung zu einer Großstadt (Ziel: Stärkung der Ankerfunktion von Grund- und Mittelzentren in den ländlichen Räumen, das heißt, es gibt bei einer größeren Entfernung zur Großstadt mehr Scoringpunkte),

— Regionale Kooperation in Verbünden, die mehrere Orte mit Zentrumsfunktion um-fassen, mindestens das jeweilige Umland,

— Begründeter Bedarf der antragsstellenden Kommune für die Förderung der beantragten Ressourcen,

— Finanzstärke der antragsstellenden Kommune.




Logo Förderprogramm Zukunftsräume Niedersachsen   Bildrechte: Nds. MB

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Dr. Birgit Nolte

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