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Unternehmensflurbereinigung A 39-Gollern

Landkreis Uelzen


In der Unternehmensflurbereinigung „A39-Gollern“, Landkreis Uelzen, findet gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) die Auslegung der Wertermittlungsergebnisse einschließlich Anhörung der Beteiligten nebst Erläuterung zu den Ergebnissen der Wertermittlung statt.


Die Auslegung und Anhörung erfolgt in der

Gemeindeverwaltung Römstedt,

Göhrdestraße 11,

29591 Römstedt.


Die Tage, Uhrzeiten und die Kontaktdaten zur Terminabsprache entnehmen Sie bitte der unten zum Download stehenden Ladung.


Unterlagen zum Download


Ladung zur Auslegung



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Unternehmensflurbereinigung A39-Gollern Bildrechte: ArL Lüneburg

Unternehmensflurbereinigung A39-Gollern

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.10.2025

Ansprechpartner/in:
Manfred Behrends

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