Vereinfachte Flurbereinigung Neuhaus-Ortslage
Landkreis Lüneburg
Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Neuhaus-Ortslage, Landkreis Lüneburg, wird gem. § 149 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) festgestellt, dass die Ausführungen nach dem Flurbereinigungsplan und seinen Nachträgen bewirkt sind und dass den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.
Das Flurbereinigungsverfahren Neuhaus-Ortslage wird hiermit abgeschlossen.
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