Vereinfachte Flurbereinigung Neuhaus-Ortslage
Landkreis: Lüneburg
Verf.-Nr.: 2621
Größe: ca. 153 ha
Teilnehmeranzahl: 467
Träger: Teilnehmergemeinschaft der Vereinfachten Flurbereinigung Neuhaus, Landkreis Lüneburg
Verfahrensart: Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 Abs. 1 FlurbG
Im Verfahrensgebiet sollen durch Neuordnung des Eigentums an den landwirtschaftlich genutzten Flächen die Arbeits- und Produktionsverhältnisse für die landwirtschaftlichen Betriebe (Altbetriebe, Neueinrichter, Wiedereinrichter, Nachfolgeorganisationen der früheren LPG'en usw.) verbessert bzw. überhaupt erst geschaffen werden. Flächenzuschnitt und Erschließungswege sollen den Anforderungen an eine moderne Bewirtschaftungsweise entsprechend gestaltet werden. Dabei sind gleichrangig die Möglichkeiten der Flurneuordnung zur Wiederherstellung einer vielfältigen Landschaft und zum Bodenschutz unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse zu nutzen. Die zu diesem Zweck erforderlichen Sicherungs- und Entwicklungsmaßnahmen sollen unterstützt werden, indem Flächen für solche Zwecke angekauft, ausgetauscht und an geeigneter Stelle für Vorhaben anderer Träger wie z.B. Straßenbau- oder Deichbaumaßnahmen, deren Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durch die dafür erforderliche Flächenbereitstellung zweckmäßigerweise im Rahmen der Flurneuordnung ermöglicht werden.
Die im Verfahrensgebiet gelegenen Ortschaften werden in das Verfahren einbezogen, um die Haus- und Hofgrundstücke neu vermessen und eigentumsmäßig klar zuordnen zu können. Darauf aufbauend sollen durch Maßnahmen der Dorferneuerung die Arbeits- und Wohnverhältnisse der Bürger im öffentlichen und privaten Bereich verbessert und neuzeitlichen Anforderungen entsprechend gestaltet werden.
Ergänzend aus dem Teilungsbeschluss vom 29.10.2013:
Die Ortslage wird abgespalten und als eigenes Flurbereinigungsverfahren Neuhaus-Ortslage bis zur Ausführungsanordnung weitergeführt.
Mit dem Teilungsbeschluss entsteht keine neue Teilnehmergemeinschaft. Die Teilnehmergemeinschaft jedes Teilgebietes wird von dem bereits gewählten Vorstand im vereinfachten Flurbereinigungsgebiet Neuhaus vertreten.
Zeitweilige Einschränkung des Eigentums - Veränderungssperre nach § 34 FlurbG
Für die im o.g. Flurbereinigungsverfahren liegenden Flurstücke gelten zeitweilige Einschränkungen, die zu beachten sind und für die eine Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde erforderlich ist.
Beispiele: Entfernen von Hecken und Gehölzstreifen, bauliche Veränderungen (z.B. Stall) auch durch Dritte (z.B. Windenergie, PV-Anlagen), Dränagen, Zäune entfernen / verlegen, Obst oder Tannenbaumplantage auf Ackerflächen anbauen mehrAktuelle Dokumente zum Herunterladen
Gebietskarte des Flurbereinigungsverfahren Neuhaus-Ortslage
Den aktuellen Stand des Flurbereinigungsverfahrens können Sie im LEA-Portal einsehen
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Christina Vennebusch
Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Projektleiterin
Adolph-Kolping-Straße 12
21337 Lüneburg
Tel: +49 4131 6972-370