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Unternehmensflurbereinigung Groß-Hehlen

ländlicher Weg bei Celle Bildrechte: ArL Lüneburg

Landkreis: Celle

Verf.-Nr.: 2500

Größe: ca. 1361 ha

Teilnehmeranzahl: 113

Träger des Unternehmens: Straßenbaubehörde

Verfahrensart: Kombiniertes Flurbereinigungsverfahren nach den §§ 1, 37 und 87 ff FlurbG



Für den geplanten Bau der Ortsumgehung Celle, B 3n – Planungsabschnitt Celle-Nord und Groß Hehlen-, werden für die Straßenbaumaßnahme einschließlich der Kompensationsmaßnahmen nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genommen. Der Gesamtflächenbedarf in dem Verfahrensgebiet für diese Maßnahme inkl. der Kompensationsmaßnahmen beträgt voraussichtlich 83 ha.


Ziel der geplanten Flurbereinigung Groß Hehlen ist es, den für die betroffenen Grundeigentümer entstehenden Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen und Nachteile für die allgemeine Landeskultur, die durch die Straßenbaumaßnahme entstehen, auszugleichen. So sollen insbesondere die durch die Trasse entstehenden Flächendurchschneidungen, Missformen von Grundstücken sowie Unterbrechungen des Wege- und Gewässernetzes vermieden, minimiert bzw. behoben werden. Der durch die Neutrassierung der Ortsumgehung bedingte Eingriff in die Landschaft soll durch landschaftspflegerische Maßnahmen ausgeglichen werden.



In dem Flurbereinigungsverfahren Groß Hehlen sollen darüber hinaus folgende Ziele erreicht werden:

  • Begleitung der Herstellung der geplanten Ortsumgehung Celle

  • Arrondierung von Naturschutzflächen

  • Ökologisch orientierte Umgestaltung von einzelnen Gewässerrandbereichen

  • Maßnahmen zum Schutz vor Erosion durch Wasser

  • Erhaltung und Stärkung einer funktions- und wettbewerbsfähigen Landwirtschaft

  • Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft durch agrarstrukturelle Maßnahmen

  • Auflösung von Landnutzungskonflikten

  • Anpassung des Wegenetzes an die heutigen Anforderungen / Verbesserung des Wegenetzes in seiner Struktur und seinem Ausbauzustand

  • Verbesserung der Naherholungssituation

  • Zusammenlegung von landwirtschaftlichen Flächen und Schaffung größerer Bewirtschaftungseinheiten
  • Verbesserung von Rundwegen zur Gewährleistung einer effizienten und konfliktfreien Erreichbarkeit der Flächen und Abfuhr des Erntegutes und gleichzeitig Erhöhung der Verkehrssicherheit

  • Bei der Neugestaltung des Gebietes sind die Möglichkeiten der Bodenordnung zur Erhaltung und Entwicklung einer artenreichen und vielfältigen Landschaft unter Berücksichtigung ökologischer Belange zu nutzen

  • Weitere Ansprüche anderer Belange an diesen ländlichen Raum sollen mit diesen Maßnahmen koordiniert werden bzw. vorliegende oder sich abzeichnende Nutzungskonflikte entflochten werden

Zeitweilige Einschränkung des Eigentums - Veränderungssperre nach § 34 FlurbG

bitte beachten Bildrechte: Adobe Stock

Für die im o.g. Flurbereinigungsverfahren liegenden Flurstücke gelten zeitweilige Einschränkungen, die zu beachten sind und für die eine Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde erforderlich ist.

Beispiele: Entfernen von Hecken und Gehölzstreifen, bauliche Veränderungen (z.B. Stall) auch durch Dritte (z.B. Windenergie, PV-Anlagen), Dränagen, Zäune entfernen / verlegen, Obst oder Tannenbaumplantage auf Ackerflächen anbauen mehr

Aktuelle Dokumente zum Herunterladen

Gebietskarten, Verden, Flurbereinigung   Bildrechte: ArL Lüneburg

Gebietskarte Flurbereinigungsverfahren Groß-Hehlen

LEA Portal Bildrechte: SLA

Den aktuellen Stand des Flurbereinigungsverfahrens können Sie im LEA-Portal einsehen

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Torsten Schüller

Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Eitzer Str. 34
27283 Verden
Tel: +49 4231 808-179

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