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Flurbereinigung Ahlenmoor

Bildrechte: ArL
Flurbereinigung Ahlenmoor

Landkreis:Cuxhaven

Verf.-Nr.: 2700

Größe: ca. 2.321 ha

Teilnehmeranzahl: 195

Verfahrensart: Vereinfachte Flurbereinigung

Die Gemarkung Wanna (Gemeinde Wanna) ist stark landwirtschaftlich geprägt.


Wie im gesamten ländlichen Raum, so ist auch im südlichen Teil der Gemarkung Wanna die Landwirtschaft in den letzten Jahrzehnten durch einen fortschreitenden Strukturwandel gekennzeichnet. Wesentliche Merkmale dieser Entwicklung sind zum einen in der Abnahme der Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe zu sehen und zum anderen in dem Wachstum der verbleibenden Betriebe.


Die Ziele des Flurbereinigungsverfahrens bestehen in der Stärkung und Entwicklung des ländlichen Raumes durch eine Verbesserung der Bewirtschaftungsverhältnisse der Landwirtschaft und durch den Ausbau der gemeindlichen und touristischen Infrastruktur, sowie der Förderung eines leistungsfähigen Naturhaushaltes.


Dieses soll erreicht werden durch:

  • Erhaltung und Stärkung der landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebe, insbesondere unter den Gesichtspunkten einer wettbewerbsfähigen und umweltverträglichen Landwirtschaft
  • Reduzierung der Bodensackungen auf landwirtschaftlichen Flächen durch ein gezieltes Wassermanagement
  • Auflösung/Entflechtung der Nutzungskonflikte zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Klimaschutz
  • Nachhaltiger Schutz der noch vorhandenen Moorkomplexe
  • Schaffung eines, am heutigen Bedarf ausgerichteten, leistungsstarken Wirtschaftswegenetzes durch naturschonenden und umweltverträglichen Ausbau weitgehend auf vorhandenen Trassen
  • Sicherung und Entwicklung von Bereichen mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz


Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass mit dem Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Ahlenmoor neben den landwirtschaftlich orientierten Zielen, auch die Ziele des Klima- und Naturschutzes verfolgt werden sollen.


Zeitweilige Einschränkung des Eigentums - Veränderungssperre nach § 34 FlurbG

bitte beachten Bildrechte: Adobe Stock

Für die im o.g. Flurbereinigungsverfahren liegenden Flurstücke gelten zeitweilige Einschränkungen, die zu beachten sind und für die eine Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde erforderlich ist.

Beispiele: Entfernen von Hecken und Gehölzstreifen, bauliche Veränderungen (z.B. Stall) auch durch Dritte (z.B. Windenergie, PV-Anlagen), Dränagen, Zäune entfernen / verlegen, Obst oder Tannenbaumplantage auf Ackerflächen anbauen mehr

Aktuelle Dokumente zum Herunterladen

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Gebietskarte_Ahlenmoor

LEA Portal Bildrechte: SLA

Den aktuellen Stand des Flurbereinigungsverfahrens können Sie im LEA-Portal einsehen

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Falko Jörend

Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Borriesstraße 46
27570 Bremerhaven
Tel: 0471/483439-61

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