Flurbereinigung Langenmoor
Landkreis:Cuxhaven
Verf.-Nr.: 2538
Größe: ca. 1.864 ha
Teilnehmeranzahl: 250
Träger des Vorhabens: Teilnehmergemeinschaft Langenmoor
Verfahrensart: Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG; FKU
Wie im gesamten ländlichen Raum, so ist auch in Stinstedt und Armstorf die Landwirtschaft in den letzten Jahrzehnten durch einen fortschreitenden Strukturwandel gekennzeichnet. Wesentliche Merkmale dieser Entwicklung sind zum einen in der Abnahme der Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe zu sehen und zum anderen in dem Wachstum der verbleibenden Betriebe. Der dem Verfahren unterliegende Grundbesitz ist jedoch zersplittert und teilweise unwirtschaftlich geformt.
Das Projektgebiet wurde als Gebiet für "Flächenmanagement für Klima und Umwelt" (kurz: FKU) ausgewählt. In der "Regionalen Handlungsstrategie 2014-2020" des ArL Lüneburg wird es als exemplarisches Projekt zu innovativen Methoden zum Klimaschutz und zur Entwicklung eines naturverträglichen Tourismus genannt.
Die Ziele des Flurbereinigungsverfahrens bestehen in der Stärkung und Entwicklung des ländlichen Raumes durch eine Verbesserung der Bewirtschaftungsverhältnisse der Landwirtschaft und durch den Ausbau der gemeindlichen und touristischen Infrastruktur, sowie der Förderung eines leistungsfähigen Naturhaushaltes.
Dieses wird erreicht durch:
- Erhaltung und Stärkung der landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebe, insbesondere unter den Gesichtspunkten einer wettbewerbsfähigen und umweltverträglichen Landwirtschaft
- Auflösung/Entflechtung der Nutzungskonflikte zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Naherholung
- Zusammenlegung von zersplittertem Grundbesitz unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten sowie der vorhandenen Struktur
- Schaffung eines am heutigen Bedarf ausgerichteten, leistungsstarken Wirtschaftswegenetzes durch naturschonenden und umweltverträglichen Ausbau weitgehend auf vorhandenen Trassen
- Steigerung der Erholungsfunktion für Naherholungssuchende durch multifunktionale Nutzung der Wirtschaftswege als Wander- und Radwege und ggf. weiterer flächenbeanspruchter Maßnahmen
- Sicherung und Entwicklung von Bereichen mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz
- Nachhaltiger Schutz der noch vorhandenen Moorkomplexe durch Übertragung in öffentliches Eigentum (Ankauf oder Tausch)
- Verbesserung der Biotopausstattung für die im Gebiet nachgewiesenen besonders und streng geschützten Arten.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass mit dem Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Langenmoor neben den landwirtschaftlich orientierten Zielen wie Flächenzusammenlegung und Wegebau, auch die Attraktivität des Raumes für Naherholung und Tourismus gesteigert werden soll. Außerdem sind durch Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung des Naturhaushaltes sowie durch Kompensationsmaßnahmen die Wertigkeit des Raumes aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes zu erhalten und zu steigern.
Für die im o.g. Flurbereinigungsverfahren liegenden Flurstücke gelten zeitweilige Einschränkungen, die zu beachten sind und für die eine Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde erforderlich ist.
Beispiele: Entfernen von Hecken und Gehölzstreifen, bauliche Veränderungen (z.B. Stall) auch durch Dritte (z.B. Windenergie, PV-Anlagen), Dränagen, Zäune entfernen / verlegen, Obst oder Tannenbaumplantage auf Ackerflächen anbauen mehrAktuelle Dokumente zum Herunterladen
Gebietskarte Flurbereinigung Langenmoor
Den aktuellen Stand des Flurbereinigungsverfahrens können Sie im LEA-Portal einsehen
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Wolfgang Müller
Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Bremerhaven
Borriesstraße 46
27570 Bremerhaven
Tel: 0471/483439-51