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Flurbereinigung Odisheim

Flurbereinigung Odisheim Bildrechte: ArL Lüneburg, GS BHV
Flurbereinigung Odisheim

Landkreis:Cuxhaven

Verf.-Nr.: 2378

Größe: ca. 1.352 ha

Teilnehmeranzahl: 383

Träger des Vorhabens: Land Niedersachsen

Verfahrensart: Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG



Odisheim gehört mit den angrenzenden Gemeinden Ihlienworth und Steinau zu den strukturschwächsten Regionen des Amtsbezirks. Ein mangelndes außerlandwirtschaftliches Arbeitsplatzangebot und die zentrumsferne Lage führen zu einer starken Abwanderungstendenz der jüngeren Bevölkerung.

Wie im gesamten ländlichen Raum, so ist auch in Odisheim die Landwirtschaft in den letzten Jahrzehnten durch einen fortschreitenden Strukturwandel gekennzeichnet. Wesentliche Merkmale dieser Entwicklung sind zum einen in der Abnahme der Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe zu sehen und zum anderen in dem Wachstum der verbleibenden Betriebe. Der dem Verfahren unterliegende Grundbesitz ist jedoch zersplittert und teilweise unwirtschaftlich geformt.

Die Spezialisierung dieser landwirtschaftlichen Betriebe ist besonders ausgeprägt. Aufgrund der vorherrschenden Standortverhältnisse (hoher Grünlandanteil) hat die Ausrichtung der Betriebe auf die Viehhaltung einen hohen Stellenwert. Besonders stark vertreten sind die Futterbaubetriebe (Milchkühe, Rinderhaltung), die die notwendige Futtergrundlage meist auf den eigenen Flächen erzeugen. Diese bäuerlichen Familienbetriebe tragen dazu bei, dass der Raum Odisheim in hohem Maße von der Landwirtschaft geprägt ist.

Der zentrale Bereich des Verfahrensgebietes liegt großflächig auf einer Niveauhöhe von 0,5 m unter NN, was die Höfe mit hohen Vorleistungen für die Entwässerung belastet.

Das Verfahrensgebiet umfasst die gesamte Gemeinde Odisheim. Dies trägt dem Solidarprinzip für das Flurbereinigungsverfahren Rechnung.

Die Ziele des Flurbereinigungsverfahrens bestehen darin, die besitzstrukturellen Nachteile durch nachfolgend aufgeführte Maßnahmen zu beseitigen:

  • Erhaltung und Stärkung der landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebe, insbesondere unter den Gesichtspunkten einer wettbewerbsfähigen und umweltverträglichen Landwirtschaft
  • Sicherung und Optimierung der hierfür erforderlichen Voraussetzungen
  • Schaffung eines am heutigen Bedarf ausgerichteten, leistungsstarken Wirtschaftswegenetzes durch naturschonenden und umweltverträglichen Ausbau weitgehend auf vorhandener Trasse
  • Zusammenlegung von zersplittertem Grundbesitz unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten sowie der vorhandenen Struktur

Aufgrund der Lage des geplanten Verfahrensgebietes zu den Nachbargebieten um Otterndorf und Bad Bederkesa einerseits und durch die naturschutzfachliche Wertigkeit des Planungsraumes andererseits, ergeben sich in diesem Verfahren weitere außerlandwirtschaftliche Ziele, die zu beachten sowie durch Bodenordnung zu fördern sind:

  • Steigerung der Erholungsfunktion für Naherholungssuchende durch multifunktionale Nutzung der Wirtschaftswege als Wander- und Radwege sowie die Entwicklung eines Wasserwegekonzeptes zur Stärkung des Tourismus
  • Durchführung von Landschaftspflegemaßnahmen zur Sicherung eines nachhaltig leistungsfähigen Naturhaushaltes

Zusammenfassend kann festgestellt werden, das mit dem vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Odisheim neben den landwirtschaftlich orientierten Zielen wie Flächenzusammenlegung und Wegebau, auch die Attraktivität des Raumes für Naherholung und Tourismus gesteigert werden soll. Außerdem sind durch Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung des Naturhaushaltes die Wertigkeit des Raumes aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutz zu erhalten und zu steigern.



Zeitweilige Einschränkung des Eigentums - Veränderungssperre nach § 34 FlurbG

bitte beachten Bildrechte: Adobe Stock

Für die im o.g. Flurbereinigungsverfahren liegenden Flurstücke gelten zeitweilige Einschränkungen, die zu beachten sind und für die eine Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde erforderlich ist.

Beispiele: Entfernen von Hecken und Gehölzstreifen, bauliche Veränderungen (z.B. Stall) auch durch Dritte (z.B. Windenergie, PV-Anlagen), Dränagen, Zäune entfernen / verlegen, Obst oder Tannenbaumplantage auf Ackerflächen anbauen mehr

Aktuelle Dokumente zum Herunterladen

Flurbereinigung, Bremerhaven   Bildrechte: ArL Lüneburg

Gebietskarte Flurbereinigung Odisheim

LEA Portal Bildrechte: SLA

Den aktuellen Stand des Flurbereinigungsverfahrens können Sie im LEA-Portal einsehen

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Falko Jörend

Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Borriesstraße 46
27570 Bremerhaven
Tel: 0471/483439-61

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