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Flurbereinigung Steinau

Verfahren Steinau Bildrechte: ArL Lüneburg
Verfahren Steinau

Landkreis:Cuxhaven

Verf.-Nr.: 2282

Größe: ca. 3.370

Teilnehmeranzahl: 578

Träger des Vorhabens: Teilnehmergemeinschaft Steinau

Verfahrensart: Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG



Steinau gehört mit den angrenzenden Gemeinden Ihlienworth und Odisheim zu den strukturschwächsten Regionen des Amtsbezirks. Ein mangelndes außerlandwirtschaftliches Arbeitsplatzangebot und die zentrumsferne Lage führen zu einem verhaltenen Strukturwandel in der Landwirtschaft und zu einer starken Abwanderungstendenz der jüngeren Bevölkerung. Wesentliche Merkmale dieser Entwicklung sind zum einen in der Abnahme der Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe zu sehen und zum anderen in dem Wachstum der verbleibenden Betriebe. Der dem Verfahren unterliegende Grundbesitz ist zersplittert und teilweise unwirtschaftlich geformt.

Die Landwirtschaft bildet in Steinau den wesentlichen Wirtschaftszweig, der mit erheblichen strukturellen Problemen belastet ist.


Aufgrund der Höhenlage von durchschnittlich 0,8 m unter NN sind die Höfe mit hohen Vorleistungen für die Entwässerung belastet. Ca. 50% der rd. 60 Betriebe im Verfahrensgebiet wirtschaften im Nebenerwerb, lediglich ein Zehntel aller Betriebe hat eine Größenordnung von über 50 ha. Die Spezialisierung dieser landwirtschaftlichen Betriebe ist besonders ausgeprägt. Aufgrund der vorherrschenden Standortverhältnisse (hoher Grünlandanteil) hat die Ausrichtung der Betriebe auf die Viehhaltung einen hohen Stellenwert. Besonders stark vertreten sind die Futterbaubetriebe (Milchkühe, Rinderhaltung), die die notwendige Futtergrundlage meist auf den eigenen Flächen erzeugen. Diese bäuerlichen Familienbetriebe tragen dazu bei, dass der Raum Steinau in hohem Maße von der Landwirtschaft geprägt ist.

Die Ziele des Flurbereinigungsverfahrens bestehen darin, die besitzstrukturellen Nachteile durch nachfolgend aufgeführte Maßnahmen zu beseitigen:

  • Erhaltung und Stärkung der landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebe, insbesondere unter den Gesichtspunkten einer wettbewerbsfähigen und umweltverträglichen Landwirtschaft
  • Sicherung und Optimierung der hierfür erforderlichen Voraussetzungen
  • Schaffung eines am heutigen Bedarf ausgerichteten, leistungsstarken Wirtschaftswegenetzes durch naturschonenden und umweltverträglichen Ausbau weitgehend auf vorhandener Trasse
  • Zusammenlegung von zersplittertem Grundbesitz unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten sowie der vorhandenen Struktur

Die Gemeinde Steinau unternimmt große Anstrengungen, Ansätze für den wasserbezogenen Tourismus aus den Nachbargebieten um Otterndorf und Bad Bederkesa, auch für die eigene Region zu entwickeln und in diesem Zusammenhang auch das Radwegenetz zu verbessern.

Aufgrund der Lage des geplanten Verfahrensgebietes zum benachbarten Flecken Bad Bederkesa einerseits und durch die naturschutzfachliche Wertigkeit des Planungsraumes andererseits, ergeben sich in diesem Verfahren weitere außerlandwirtschaftliche Ziele, die zu beachten sowie durch Bodenordnung zu fördern sind:

  • Steigerung der Erholungsfunktion für Naherholungssuchende durch multifunktionale Nutzung der Wirtschaftswege als Wander- und Radwege, Entwicklung eines Wasserwegekonzeptes zur Stärkung des Tourismus
  • Durchführung von Landschaftspflegemaßnahmen zur Sicherung eines nachhaltig leistungsfähigen Naturhaushaltes; insbesondere Maßnahmen zur Sicherung der Wiesenvogellebensräume.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, das mit dem vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Steinau neben den landwirtschaftlich orientierten Zielen wie Flächenzusammenlegung und Wegebau, auch die Attraktivität des Raumes für Naherholung und Tourismus gesteigert werden soll. Außerdem sind durch Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung des Naturhaushaltes die Wertigkeit des Raumes aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutz zu erhalten und zu steigern.



Zeitweilige Einschränkung des Eigentums - Veränderungssperre nach § 34 FlurbG

bitte beachten Bildrechte: Adobe Stock

Für die im o.g. Flurbereinigungsverfahren liegenden Flurstücke gelten zeitweilige Einschränkungen, die zu beachten sind und für die eine Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde erforderlich ist.

Beispiele: Entfernen von Hecken und Gehölzstreifen, bauliche Veränderungen (z.B. Stall) auch durch Dritte (z.B. Windenergie, PV-Anlagen), Dränagen, Zäune entfernen / verlegen, Obst oder Tannenbaumplantage auf Ackerflächen anbauen mehr

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Flurbereinigung, Bremerhaven   Bildrechte: ArL Lüneburg

Flurbereinigung Steinau

LEA Portal Bildrechte: SLA

Den aktuellen Stand des Flurbereinigungsverfahrens können Sie im LEA-Portal einsehen

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Falko Jörend

Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Borriesstraße 46
27570 Bremerhaven
Tel: 0471/483439-61

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