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Vereinfachte Flurbereinigung Jeetzelbrücken I

Bildrechte: ArL Lüneburg
Flurbereinigung Jeetzelbrücken I

Landkreis: Lüchow-Dannenberg

Verf.-Nr.: 2513

Größe: ca. 1086 ha

Teilnehmeranzahl: 151

Träger: Teilnehmergemeinschaft der vereinfachten Flurbereinigung Jeetzelbrücken I, Landkreis Lüchow-Dannenberg

Verfahrensart: Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG

Wie im gesamten ländlichen Raum, so ist auch im Raume Dannenberg die Landwirtschaft in den letztem Jahrzehnten durch einen fortschreitenden Strukturwandel gekennzeichnet. Wesentliche Merkmale dieser Entwicklung sind zum einen in der Abnahme der Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe zu sehen und zum anderen in dem Wachstum der verbleibenden Betriebe. Der dem Verfahren unterliegende Grundbesitz ist jedoch zersplittert und teilweise unwirtschaftlich geformt.

Ein weiteres erhebliches Erschwernis im Verfahrensgebiet ist die Tatsache, dass es entlang der Jeetzel bzw. Alten Jeetzel auf einer Flusslänge von rd. 5 km südlich von Dannenberg für den landwirtschaftlichen Verkehr mit den heutigen Tonnagen weder eine tragfähige Brückenquerung über die Jeetzel noch über die Alte Jeetzel gibt. Alle vorhandenen Überquerungen auf diesem Abschnitt sind für max. 12 t ausgelegt. Dies führt zu erheblichen Umwegen. Neben den Umwegen für die Landwirtschaft entsteht auch für den innerörtlichen Verkehr in Dannenberg eine zusätzliche verkehrliche Belastung; das Gefährdungspotential durch langsam fahrende landwirtschaftliche Fahrzeuge ist erhöht.

Die Ziele des Flurbereinigungsverfahrens bestehen in der Stärkung und Entwicklung des ländlichen Raumes durch eine Verbesserung der Bewirtschaftungsverhältnisse der Landwirtschaft und durch den Ausbau der gemeindlichen Infrastruktur sowie der Förderung eines leistungsfähigen Naturhaushaltes.

Dieses wird erreicht durch:

  • Erhaltung und Stärkung der landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebe, insbesondere unter den Gesichtspunkten einer wettbewerbsfähigen und umweltverträglicheren Landwirtschaft.
  • Neuordnung und Zusammenlegung von zersplittertem Grundbesitz unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten sowie der vorhandenen Struktur, u.a. zur Minimierung von Umwegen und der Brückenfrequentierung.
  • Auflösung von Konflikten zwischen wechselseitig störenden Nutzungen der Landwirtschaft und des Naturschutzes und Sicherstellung einer konfliktfreien Neuordnung der Grundstücksnutzung durch Bodenmanagement unter Berücksichtigung der das Flurbereinigungsgebiet berührenden Planungen nach § 5, Abs. 3 FlurbG.
  • Ausweisung unterschiedlichster Vernetzungsstrukturen bei Erhalt vorhandener naturnaher Flächen und Biotope zum Aufbau eines leistungsfähigen Biotopverbundsystems.
  • Entwicklungsmaßnahmen an der Alten Jeetzel.


Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass mit dem vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Jeeetzelbrücken I neben den landwirtschaftlich orientierten zielen wie Flächenzusammenlegung und Wegebau auch die Attraktivität des Raumes für Naherholung und Tourismus gesteigert werden soll. Au0erdem wird die Wertigkeit des Raumes aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes durch Maßnahme zur Sicherung und Entwicklung des Naturhaushaltes sowie durch Kompensationsmaßnahmen verbessert.


Zeitweilige Einschränkung des Eigentums - Veränderungssperre nach § 34 FlurbG

bitte beachten Bildrechte: Adobe Stock

Für die im o.g. Flurbereinigungsverfahren liegenden Flurstücke gelten zeitweilige Einschränkungen, die zu beachten sind und für die eine Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde erforderlich ist.

Beispiele: Entfernen von Hecken und Gehölzstreifen, bauliche Veränderungen (z.B. Stall) auch durch Dritte (z.B. Windenergie, PV-Anlagen), Dränagen, Zäune entfernen / verlegen, Obst oder Tannenbaumplantage auf Ackerflächen anbauen mehr

Aktuelle Dokumente zum Herunterladen

Gebietskarte des Flurbereinigungsverfahren Jeetzelbrücken 1   Bildrechte: ArL Lüneburg

Gebietskarte des Flurbereinigungsverfahren Jeetzelbrücken I

LEA Portal Bildrechte: SLA

Den aktuellen Stand des Flurbereinigungsverfahrens können Sie im LEA-Portal einsehen

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Manfred Behrends

Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Projektleiter
Adolph-Kolping-Straße 12
21337 Lüneburg
Tel: +49 4131 6972-360

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