Vereinfachte Flurbereinigung Schnackenburg
Landkreis: Lüchow-Dannenberg
Verf.-Nr.: 2712
Größe: ca. 1.228 ha
Teilnehmeranzahl: 172
Träger: Teilnehmergemeinschaft Schnackenburg
Verfahrensart: Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG
Die Landwirtschaft im Gebiet der Stadt Schnackenburg ist in den letzten Jahrzehnten durch einen fortschreitenden Strukturwandel gekennzeichnet. Wesentliche Merkmale dieser Entwicklung sind zum einen die Abnahme der Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe und zum anderen das Wachstum der verbleibenden Betriebe. Der bewirtschaftete Grundbesitz ist jedoch teilweise zersplittert, unwirtschaftlich geformt und für zeitgemäße landwirtschaftliche Bewirtschaftung nicht durchgängig ausreichend infrastrukturell erschlossen.
Das ca. 180 ha umfassende landwirtschaftlich genutzte Gebiet des Aland-Werders ist zudem nicht mehr ohne signifikante Umwege durch die örtlichen Landwirtschaftsbetriebe erreichbar, da die einzige vorhandene Zufahrt von Niedersachsen aus („Hermann-Ahrens-Brücke“ in Schnackenburg) mittlerweile auf Grund ihrer Baufälligkeit für den motorisierten Verkehr gesperrt wurde. Die derzeit rechtliche gesicherte und zulässige Zufahrtmöglichkeit bedingt einen Umweg von ca. 14 km pro Fahrt.
Darüber hinaus existieren in den Flurlagen „Panker und Papenbusch“ Landnutzungskonflikte zwischen Landwirtschaft und Arten- und Gewässerschutz. Diese werden dadurch deutlich, dass ökologisch wichtige Sukzessions- und Gewässerflächen unmittelbar in einer Gemengelage mit landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen liegen und sich die entsprechenden Nutzungsarten gegenseitig stark einschränken.
Für die dem vereinfachten Flurbereinigungsverfahren unterliegenden Flächen liegt in weiten Bereichen ein Liegenschaftskataster zugrunde, das sich auf die Grundsteuervermessung von 1875 stützt. Die Qualität des Liegenschaftskatasters ist insgesamt unzureichend und entspricht nur teilweise den gesetzlichen Anforderungen. In der Feldlage ist die Übereinstimmung des Liegenschaftskatasters mit der Örtlichkeit mangelhaft.
Die Ziele des Flurbereinigungsverfahrens bestehen in der Stärkung und Entwicklung des ländlichen Raumes durch eine Verbesserung der Bewirtschaftungsverhältnisse der Landwirtschaft, der Förderung eines leistungsfähigen Naturhaushaltes und durch den Ausbau der ländlichen Infrastruktur.
Dieses soll erreicht werden durch:
- Neuordnung und Zusammenlegung von zersplittertem Grundbesitz unter
Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten sowie vorhandener Eigentums- und
Topografiestrukturen, - die Erneuerung der „Hermann-Ahrens-Brücke“ im Zuge der Schaffung eines am heutigen Bedarf ausgerichteten, leistungsstarken Wirtschaftswegenetzes durch naturschonenden und umweltverträglichen Ausbau auf vorhandenen Trassen,
- die Schaffung von Wegerand- und Gewässerrandstreifen sowie die Schaffung von
zusammenhängenden Grünlandbereichen, die Ausweitung von Feuchtbiotopen und
Maßnahmen zum Wiesenvogelschutz zur Aufwertung und Verbesserung des ökologischen Potentials, - die Auflösung von Konflikten zwischen wechselseitig störenden Nutzungen der Landwirtschaft und des Naturschutzes und Sicherstellung einer konfliktfreien Neuordnung der Grundstücksnutzung durch Bodenmanagement,
- Ortsregulierungen mit dem Ziel die Ortslagenflurstücke in ihrem Zuschnitt und damit in ihrer Nutzung zu verbessern sowie die rechtlichen Verhältnisse, insbesondere Grunddienstbarkeiten, Geh- und Fahrrechte soweit erforderlich neu zu ordnen und festzusetzen,
- die Neuvermessung und anschließende Übernahme der Ergebnisse der Flurbereinigung in das Liegenschaftskataster zum Zwecke der Fortschreibung und Erneuerung des Liegenschaftskatasters.
Zeitweilige Einschränkung des Eigentums - Veränderungssperre nach § 34 FlurbG
Für die im o.g. Flurbereinigungsverfahren liegenden Flurstücke gelten zeitweilige Einschränkungen, die zu beachten sind und für die eine Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde erforderlich ist.
Beispiele: Entfernen von Hecken und Gehölzstreifen, bauliche Veränderungen (z.B. Stall) auch durch Dritte (z.B. Windenergie, PV-Anlagen), Dränagen, Zäune entfernen / verlegen, Obst oder Tannenbaumplantage auf Ackerflächen anbauen mehrAktuelle Dokumente zum Herunterladen
Geplante Ortslagenregulierung in Kapern und Gummern
Hier finden Sie die Hinweise und Informationen zur geplanten Ortslagenregulierung in Kapern und Gummern... mehrGebietskarte Schnackenburg
Den aktuellen Stand des Flurbereinigungsverfahrens können Sie im LEA-Portal einsehen
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Monika Kape
Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Adolph-Kolping-Straße 12
21337 Lüneburg
Tel: +49 4131 6972-345