Niedersachsen klar Logo

Vereinfachte Flurbereinigung Schnackenburg

Landschaft in Schnackenburg Bildrechte: ArL Lüneburg

Landkreis: Lüchow-Dannenberg

Verf.-Nr.: 2712

Größe: ca. 1236 ha

Teilnehmeranzahl: 170

Träger: Teilnehmergemeinschaft Schnackenburg

Verfahrensart: Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG



Die Landwirtschaft im Gebiet der Stadt Schnackenburg ist in den letzten Jahrzehnten durch einen fortschreitenden Strukturwandel gekennzeichnet. Wesentliche Merkmale dieser Entwicklung sind zum einen die Abnahme der Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe und zum anderen das Wachstum der verbleibenden Betriebe. Der bewirtschaftete Grundbesitz ist jedoch teilweise zersplittert, unwirtschaftlich geformt und für zeitgemäße landwirtschaftliche Bewirtschaftung nicht durchgängig ausreichend infrastrukturell erschlossen.


Das ca. 180 ha umfassende landwirtschaftlich genutzte Gebiet des Aland-Werders ist zudem nicht mehr ohne signifikante Umwege durch die örtlichen Landwirtschaftsbetriebe erreichbar, da die einzige vorhandene Zufahrt von Niedersachsen aus („Hermann-Ahrens-Brücke“ in Schnackenburg) mittlerweile auf Grund ihrer Baufälligkeit für den motorisierten Verkehr gesperrt wurde. Die derzeit rechtliche gesicherte und zulässige Zufahrtmöglichkeit bedingt einen Umweg von ca. 14 km pro Fahrt.

Darüber hinaus existieren in den Flurlagen „Panker und Papenbusch“ Landnutzungskonflikte zwischen Landwirtschaft und Arten- und Gewässerschutz. Diese werden dadurch deutlich, dass ökologisch wichtige Sukzessions- und Gewässerflächen unmittelbar in einer Gemengelage mit landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen liegen und sich die entsprechenden Nutzungsarten gegenseitig stark einschränken.


Für die dem vereinfachten Flurbereinigungsverfahren unterliegenden Flächen liegt in weiten Bereichen ein Liegenschaftskataster zugrunde, das sich auf die Grundsteuervermessung von 1875 stützt. Die Qualität des Liegenschaftskatasters ist insgesamt unzureichend und entspricht nur teilweise den gesetzlichen Anforderungen. In der Feldlage ist die Übereinstimmung des Liegenschaftskatasters mit der Örtlichkeit mangelhaft.

Die Ziele des Flurbereinigungsverfahrens bestehen in der Stärkung und Entwicklung des ländlichen Raumes durch eine Verbesserung der Bewirtschaftungsverhältnisse der Landwirtschaft, der Förderung eines leistungsfähigen Naturhaushaltes und durch den Ausbau der ländlichen Infrastruktur.


Dieses soll erreicht werden durch:

  • Neuordnung und Zusammenlegung von zersplittertem Grundbesitz unter
    Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten sowie vorhandener Eigentums- und
    Topografiestrukturen,
  • die Erneuerung der „Hermann-Ahrens-Brücke“ im Zuge der Schaffung eines am heutigen Bedarf ausgerichteten, leistungsstarken Wirtschaftswegenetzes durch naturschonenden und umweltverträglichen Ausbau auf vorhandenen Trassen,
  • die Schaffung von Wegerand- und Gewässerrandstreifen sowie die Schaffung von
    zusammenhängenden Grünlandbereichen, die Ausweitung von Feuchtbiotopen und
    Maßnahmen zum Wiesenvogelschutz zur Aufwertung und Verbesserung des ökologischen Potentials,
  • die Auflösung von Konflikten zwischen wechselseitig störenden Nutzungen der Landwirtschaft und des Naturschutzes und Sicherstellung einer konfliktfreien Neuordnung der Grundstücksnutzung durch Bodenmanagement,
  • Ortsregulierungen mit dem Ziel die Ortslagenflurstücke in ihrem Zuschnitt und damit in ihrer Nutzung zu verbessern sowie die rechtlichen Verhältnisse, insbesondere Grunddienstbarkeiten, Geh- und Fahrrechte soweit erforderlich neu zu ordnen und festzusetzen,
  • die Neuvermessung und anschließende Übernahme der Ergebnisse der Flurbereinigung in das Liegenschaftskataster zum Zwecke der Fortschreibung und Erneuerung des Liegenschaftskatasters.


Zeitweilige Einschränkung des Eigentums - Veränderungssperre nach § 34 FlurbG

bitte beachten Bildrechte: Adobe Stock

Für die im o.g. Flurbereinigungsverfahren liegenden Flurstücke gelten zeitweilige Einschränkungen, die zu beachten sind und für die eine Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde erforderlich ist.

Beispiele: Entfernen von Hecken und Gehölzstreifen, bauliche Veränderungen (z.B. Stall) auch durch Dritte (z.B. Windenergie, PV-Anlagen), Dränagen, Zäune entfernen / verlegen, Obst oder Tannenbaumplantage auf Ackerflächen anbauen mehr
Pressemitteilungen:
Bescheidübergabe auf der Brücke Bildrechte: ArL Lüneburg

Neue Brücke und Wirtschaftswegenetz sollen Landwirtschaft in Schnackenburg stärken

Eine gesperrte Brücke und für jede Fahrt ein Umweg von 14 Kilometer mit dem Trecker: Noch haben Landwirte in und um Schnackenburg schwierige Bedingungen. Das soll sich nun mit der Einleitung eines Flurbereinigungsverfahrens ändern. mehr
Gebietskarte, Schnackenburg   Bildrechte: ArL Lüneburg

Gebietskarte Schnackenburg

LEA Portal Bildrechte: SLA

Den aktuellen Stand des Flurbereinigungsverfahrens können Sie im LEA-Portal einsehen

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Monika Kape

Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Adolph-Kolping-Straße 12
21337 Lüneburg
Tel: +49 4131 6972-345

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln