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Flurbereinigung Teufelsmoor

Bildrechte: ArL_LG_BHV

Landkreis: Osterholz

Verf.-Nr.: 2642

Größe: ca. 3565 ha

Teilnehmeranzahl: 532

Träger des Vorhaben: Landkreis Osterholz

Verfahrensart: Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG; FKU

Die Gemeinden Vollersode und Hambergen und die Stadt Osterholz-Scharmbeck sind stark landwirtschaftlich geprägt. Wie im gesamten ländlichen Raum, so ist auch in Vollersode, Hambergen und Osterholz-Scharmbeck die Landwirtschaft in den letzten Jahrzehnten durch einen fortschreitenden Strukturwandel gekennzeichnet. Wesentliche Merkmale dieser Entwicklung sind zum einen die Abnahme der Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe und zum anderen das Wachstum der verbleibenden Betriebe.

Das Projektgebiet wurde als Gebiet für "Flächenmanagement für Klima und Umwelt " (kurz: FKU) ausgewählt . In der "Regionalen Handlungsstrategie 2014-2020" des ArL Lüneburg wird es als exemplarisches Projekt zu innovativen Methoden zum Klimaschutz und zur Entwicklung eines naturverträglichen Tourismus genannt.
Die Ziele des Flurbereinigungsverfahrens sind die Stärkung und Entwicklung des ländlichen Raumes durch eine Verbesserung der Bewirtschaftungsverhältnisse der Landwirtschaft und durch den Ausbau der gemeindlichen und touristischen Infrastruktur, sowie die Förderung eines leistungsfähigen Naturhaushaltes. Aus ökologischer Sicht besteht das grundsätzliche Entwicklungsziel, die Moore in den Kernbereichen des Verfahrensgebietes durch entsprechende Maßnahmen im Sinne des Programms "Niedersächsische Moorlandschaften" und zum Klima- und Umweltschutz durch vereinzelte Wiedervernässungen, Biotopoptimierungen, und andere Maßnahmen zu erhalten, zu pflegen und zu renaturieren.


Es sind folgende Maßnahmen geplant, um die Ziele des Verfahrens zu erreichen:

  • Vorbereitende Wassermanagementuntersuchungen und planungsrechtliche Absicherung von Wiedervernässungs- bzw. Moorregenerationsmaßnahmen nach § 41 FlurbG, soweit erforderlich

  • Erwerb von Flächen in den Kern-/ Maßnahmenbereichen zur Moorregeneration sowie Erwerb von Tauschflächen durch den Landkreis Osterholz.

  • Neuordnung aller Flächen zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und zur Arrondierung der Flächen des Landkreises in den Kern-/ Maßnahmenbereichen zur Moorregeneration

  • Anpassung des ländlichen Wegenetzes an die heutigen Anforderungen

  • Verbesserung der touristischen Infrastruktur durch Lückenschlüsse im Radwegenetz


Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass mit dem Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Teufelsmoor neben den landwirtschaftlich orientierten Zielen wie Flächenzusammenlegung und Wegebau, auch die Attraktivität des Raumes für Naherholung und Tourismus gesteigert werden soll. Außerdem sollen durch Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung des Naturhaushaltes sowie durch Kompensationsmaßnahmen die Wertigkeit des Raumes aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes erhalten und gesteigert werden.


Zeitweilige Einschränkung des Eigentums - Veränderungssperre nach § 34 FlurbG

bitte beachten Bildrechte: Adobe Stock

Für die im o.g. Flurbereinigungsverfahren liegenden Flurstücke gelten zeitweilige Einschränkungen, die zu beachten sind und für die eine Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde erforderlich ist.

Beispiele: Entfernen von Hecken und Gehölzstreifen, bauliche Veränderungen (z.B. Stall) auch durch Dritte (z.B. Windenergie, PV-Anlagen), Dränagen, Zäune entfernen / verlegen, Obst oder Tannenbaumplantage auf Ackerflächen anbauen mehr

Aktuelle Dokumente zum Herunterladen

Wertermittlungskarten

FKU Teufelsmoor_Gebietskarte_3.Anordnung   Bildrechte: ArL Lüneburg

FKU Teufelsmoor Gebietskarte

LEA Portal Bildrechte: SLA

Den aktuellen Stand des Flurbereinigungsverfahrens können Sie im LEA-Portal einsehen

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Wolfgang Müller

Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Bremerhaven
Borriesstraße 46
27570 Bremerhaven
Tel: 0471/483439-51

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