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Vereinfachte Flurbereinigung Heeslingen

Flurbereinigungsverfahren Heeslingen Bildrechte: ArL Lüneburg, GS Verden
Flurbereinigungsverfahren Heeslingen


Landkreis: Rotenburg (Wümme)

Verf.-Nr.: 2680

Größe: ca. 465 ha

Teilnehmeranzahl: 71

Träger des Vorhabens: Teilnehmergemeinschaft Heeslingen

Verfahrensart: Vereinfachte Flurbereinigung nach §86 Abs.1 FlurbG


In Teilen der Gemarkungen Heeslingen und Wiersdorf, wird ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) angeordnet, um Maßnahmen der Landentwicklung, insbesondere Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung, der naturnahen Entwicklung von Gewässern, des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszuführen und zu ermöglichen.

In dem Verfahren sind folgende Ziele und Maßnahmen vorgesehen:
  • Erhalt und Sicherung einer wettbewerbsfähigen-zukunftsorientierten Landwirtschaft

  • Entflechtung konkurrierender Nutzungsansprüche, insbesondere zwischen Landwirtschaft, Wasserwirtschaft, Naturschutz, Naherholung und Freizeitnutzung

  • Anpassung des Wirtschaftswegenetzes durch Ausbau und Neubau an die heutigen Bewirtschaftungserfordernisse, Verbesserung der Erschließungsverhältnisse durch den Ausbau von Wegen.

  • Bodenordnung: Flächentausch und Zusammenlegung von zum Teil unwirtschaftlich geformten und zersplitterten Grundstücken zur Schaffung größerer Bewirtschaftungseinheiten unter Berücksichtigung der jeweiligen Pachtsituation.

  • Förderung der gemeindlichen Entwicklungsziele: Aufbau eines Kompensationsflächenpools für die Gemeinde Heeslingen,

  • Flächenbereitstellung zur Unterstützung von Planungen des Naturschutzes und der Wasserwirtschaft an der Oste und ihren Nebengewässern,

  • Gestaltung durch linienhafte und flächige Landschaftselemente wie Baumreihen, Gehölz-, Blüh- und Sukzessionsstreifen, Feuchtbiotope und Schlattstandorte.

  • Maßnahmen zur Sicherung eines nachhaltig leistungsfähigen Naturhaushaltes, insbesondere zur verbesserten Biotopausstattung des Landschaftsraumes und zur Vernetzung der vorhandenen Landschaftselemente.

  • Erschließung der Feldmark für „sanften“ Tourismus und Naherholung.


Zeitweilige Einschränkung des Eigentums - Veränderungssperre nach § 34 FlurbG

bitte beachten Bildrechte: Adobe Stock

Für die im o.g. Flurbereinigungsverfahren liegenden Flurstücke gelten zeitweilige Einschränkungen, die zu beachten sind und für die eine Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde erforderlich ist.

Beispiele: Entfernen von Hecken und Gehölzstreifen, bauliche Veränderungen (z.B. Stall) auch durch Dritte (z.B. Windenergie, PV-Anlagen), Dränagen, Zäune entfernen / verlegen, Obst oder Tannenbaumplantage auf Ackerflächen anbauen mehr

Aktuelle Dokumente zum Herunterladen

Gebietskarten, Verden, Flurbereinigung   Bildrechte: ArL Lüneburg

Gebietskarte Flurbereinigungsverfahren Heeßlingen

LEA Portal Bildrechte: SLA

Den aktuellen Stand des Flurbereinigungsverfahrens können Sie im LEA-Portal einsehen

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Michael Brumund

Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Geschäftsstelle Verden
Projektleiter
Eitzer Straße 34
27283 Verden
Tel: +49 4231 808-176

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