Vereinfachte Flurbereinigung Heeslingen
Flurbereinigungsverfahren Heeslingen
Landkreis: Rotenburg (Wümme)
Verf.-Nr.: 2680
Größe: ca. 482 ha
Teilnehmeranzahl: 72
Träger des Vorhabens: Teilnehmergemeinschaft Heeslingen
Verfahrensart: Vereinfachte Flurbereinigung nach §86 Abs.1 FlurbG
In Teilen der Gemarkungen Heeslingen und Wiersdorf, wird ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) angeordnet, um Maßnahmen der Landentwicklung, insbesondere Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung, der naturnahen Entwicklung von Gewässern, des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszuführen und zu ermöglichen.
In dem Verfahren sind folgende Ziele und Maßnahmen vorgesehen:
- Erhalt und Sicherung einer wettbewerbsfähigen-zukunftsorientierten Landwirtschaft
- Entflechtung konkurrierender Nutzungsansprüche, insbesondere zwischen Landwirtschaft, Wasserwirtschaft, Naturschutz, Naherholung und Freizeitnutzung
- Anpassung des Wirtschaftswegenetzes durch Ausbau und Neubau an die heutigen Bewirtschaftungserfordernisse, Verbesserung der Erschließungsverhältnisse durch den Ausbau von Wegen.
- Bodenordnung: Flächentausch und Zusammenlegung von zum Teil unwirtschaftlich geformten und zersplitterten Grundstücken zur Schaffung größerer Bewirtschaftungseinheiten unter Berücksichtigung der jeweiligen Pachtsituation.
- Förderung der gemeindlichen Entwicklungsziele: Aufbau eines Kompensationsflächenpools für die Gemeinde Heeslingen,
- Flächenbereitstellung zur Unterstützung von Planungen des Naturschutzes und der Wasserwirtschaft an der Oste und ihren Nebengewässern,
- Gestaltung durch linienhafte und flächige Landschaftselemente wie Baumreihen, Gehölz-, Blüh- und Sukzessionsstreifen, Feuchtbiotope und Schlattstandorte.
- Maßnahmen zur Sicherung eines nachhaltig leistungsfähigen Naturhaushaltes, insbesondere zur verbesserten Biotopausstattung des Landschaftsraumes und zur Vernetzung der vorhandenen Landschaftselemente.
- Erschließung der Feldmark für „sanften“ Tourismus und Naherholung.
Zeitweilige Einschränkung des Eigentums - Veränderungssperre nach § 34 FlurbG
Für die im o.g. Flurbereinigungsverfahren liegenden Flurstücke gelten zeitweilige Einschränkungen, die zu beachten sind und für die eine Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde erforderlich ist.
Beispiele: Entfernen von Hecken und Gehölzstreifen, bauliche Veränderungen (z.B. Stall) auch durch Dritte (z.B. Windenergie, PV-Anlagen), Dränagen, Zäune entfernen / verlegen, Obst oder Tannenbaumplantage auf Ackerflächen anbauen mehrAktuelle Dokumente zum Herunterladen
Gebietskarte Flurbereinigungsverfahren Heeßlingen
Den aktuellen Stand des Flurbereinigungsverfahrens können Sie im LEA-Portal einsehen
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Michael Brumund
Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Geschäftsstelle Verden
Projektleiter
Eitzer Straße 34
27283 Verden
Tel: +49 4231 808-176