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Vereinfachte Flurbereinigung Oldendorf-Brüttendorf

Flurbereinigung Oldendorf-Brüttendorf Bildrechte: ArL Lüneburg, GS Verden
Flurbereinigung Oldendorf-Brüttendorf


Landkreis: Rotenburg (Wümme)

Verf.-Nr.: 2530

Größe: ca. 1.198 ha

Teilnehmeranzahl: 122

Träger des Vorhabens: Teilnehmergemeinschaft Oldendorf-Brüttendorf

Verfahrensart: Vereinfachte Flurbereinigung nach den § 86 FlurbG



In der Flurbereinigung werden Maßnahmen der Landentwicklung umgesetzt um, insbesondere Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung, der naturnahen Entwicklung von Gewässern, des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu ermöglichen.
In dem Verfahren sind folgende Ziele und Maßnahmen vorgesehen:

Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen u.a. als Folge der Betroffenheit der Landwirtschaft wegen des erheblichen Flächenverlustes, der aufgrund des Neubaus der Westumgehung Zeven entstanden ist, durch

  • Zusammenlegung und zweckmäßige Gestaltung des teilweise unwirtschaftlich geformten und zersplitterten Grund­besitzes nach neuzeitlichen betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zur Reduzierung des Bewirtschaftungs­aufwandes sowie zur Verbesserung der Verpachtungsmöglichkeiten

  • Ausbau des ländlichen Wegenetzes zur Verbesserung der Erschließungsverhältnisse entsprechend den Erfordernissen des modernen landwirtschaftlichen Verkehrs sowie Aufhebung von Wegen, die nach dem Ergebnis der Bodenordnung entbehrlich geworden sind

  • Sicherung eines nachhaltig leistungsfähigen Naturhaushaltes

  • Schaffung von Radwegeverbindungen nach Wistedt bzw. Zeven

  • Realisierung und Optimierung sinnvoller gewässerökologischer Verbesserungsmaßnahmen im Sinne der EU-Wasserrahmenrichtlinie durch Flächenmanagement

  • Lösung von Landnutzungskonflikten zur Unterstützung naturschutzfachlicher Ziele


Zeitweilige Einschränkung des Eigentums - Veränderungssperre nach § 34 FlurbG
bitte beachten Bildrechte: Adobe Stock

Für die im o.g. Flurbereinigungsverfahren liegenden Flurstücke gelten zeitweilige Einschränkungen, die zu beachten sind und für die eine Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde erforderlich ist.

Beispiele: Entfernen von Hecken und Gehölzstreifen, bauliche Veränderungen (z.B. Stall) auch durch Dritte (z.B. Windenergie, PV-Anlagen), Dränagen, Zäune entfernen / verlegen, Obst oder Tannenbaumplantage auf Ackerflächen anbauen mehr

Aktuelle Dokumente zum Herunterladen

Gebietskarten, Verden, Flurbereinigung   Bildrechte: ArL Lüneburg

Gebietskarte Flurbereinigungsverfahren Oldendorf-Brüttendorf

LEA Portal Bildrechte: SLA

Den aktuellen Stand des Flurbereinigungsverfahrens können Sie im LEA-Portal einsehen

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Michael Brumund

Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Geschäftsstelle Verden
Projektleiter
Eitzer Straße 34
27283 Verden
Tel: +49 4231 808-176

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