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Unternehmensflurbereinigung Assel-Bützfleth

  Bildrechte: ArL Lüneburg

Landkreis: Stade

Verf.-Nr.: 2467

Größe: ca. 1.756 ha

Teilnehmeranzahl: 215

Träger des Unternehmens: Die Autobahn GmbH

Verfahrensart: Kombinierte Unternehmensflurbereinigung nach §1 und § 87 FlurbG



Im Zuge der Umsetzung der A26 von Stade nach Hamburg werden für den 5.Bauabschnitt (BA) ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genommen, land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen durchschnitten und bestehende Wege- und Gewässerverbindungen unterbrochen.

Das Flurbereinigungsverfahren ist notwendig, um die benötigten Unternehmensflächen lagerichtig und rechtzeitig bereitzustellen, um einen eventuellen Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen und um die durch das Straßenbauvorhaben entstehenden landeskulturellen Schäden durch Neueinteilung der Grundstücke zu mildern.


Zeitweilige Einschränkung des Eigentums - Veränderungssperre nach § 34 FlurbG

bitte beachten Bildrechte: Adobe Stock

Für die im o.g. Flurbereinigungsverfahren liegenden Flurstücke gelten zeitweilige Einschränkungen, die zu beachten sind und für die eine Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde erforderlich ist.

Beispiele: Entfernen von Hecken und Gehölzstreifen, bauliche Veränderungen (z.B. Stall) auch durch Dritte (z.B. Windenergie, PV-Anlagen), Dränagen, Zäune entfernen / verlegen, Obst oder Tannenbaumplantage auf Ackerflächen anbauen mehr

Aktuelle Dokumente zum Herunterladen

Flurbereinigung, Bremerhaven   Bildrechte: ArL Lüneburg
LEA Portal Bildrechte: SLA

Den aktuellen Stand des Flurbereinigungsverfahrens können Sie im LEA-Portal einsehen

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Wolfgang Müller

Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Bremerhaven
Borriesstraße 46
27570 Bremerhaven
Tel: 0471/483439-51

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