Unternehmensflurbereinigung Assel-Bützfleth
Landkreis: Stade
Verf.-Nr.: 2467
Größe: ca. 1.756 ha
Teilnehmeranzahl: 215
Träger des Unternehmens: Die Autobahn GmbH
Verfahrensart: Kombinierte Unternehmensflurbereinigung nach §1 und § 87 FlurbG
Im Zuge der Umsetzung der A26 von Stade nach Hamburg werden für den 5.Bauabschnitt (BA) ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genommen, land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen durchschnitten und bestehende Wege- und Gewässerverbindungen unterbrochen.
Das Flurbereinigungsverfahren ist notwendig, um die benötigten Unternehmensflächen lagerichtig und rechtzeitig bereitzustellen, um einen eventuellen Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen und um die durch das Straßenbauvorhaben entstehenden landeskulturellen Schäden durch Neueinteilung der Grundstücke zu mildern.
Zeitweilige Einschränkung des Eigentums - Veränderungssperre nach § 34 FlurbG
Für die im o.g. Flurbereinigungsverfahren liegenden Flurstücke gelten zeitweilige Einschränkungen, die zu beachten sind und für die eine Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde erforderlich ist.
Beispiele: Entfernen von Hecken und Gehölzstreifen, bauliche Veränderungen (z.B. Stall) auch durch Dritte (z.B. Windenergie, PV-Anlagen), Dränagen, Zäune entfernen / verlegen, Obst oder Tannenbaumplantage auf Ackerflächen anbauen mehrAktuelle Dokumente zum Herunterladen
Den aktuellen Stand des Flurbereinigungsverfahrens können Sie im LEA-Portal einsehen