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Unternehmensflurbereinigung Buxtehude

Flurbereinigung Buxtehude Bildrechte: ArL Lüneburg

Landkreis: Stade

Verf.-Nr.: 2105

Größe: ca. 1.083 ha

Teilnehmeranzahl: 208

Träger des Unternehmens: Die Autobahn GmbH

Verfahrensart: Kombiniertes Flurbereinigungsverfahren nach den §§ 4, 87 und 88 ff FlurbG



Die Bundesrepublik Deutschland, Straßenbauverwaltung baut die Bundesautobahn 26 von Stade nach Hamburg. Für den ersten Bauabschnitt von Stade nach Horneburg ist der Planfeststellungsbeschluß am 31.10.1997 erlassen worden; dieser Bauabschnitt wird bodenordnerisch durch die Verfahren Stade-Agathenburg und Dollern-Horneburg begleitet. Der zweite Bauabschnitt von Horneburg nach Buxtehude (Anschlußstelle Kreisstraße K40) wird durch das Flurbereinigungsverfahren Buxtehude begleitet.

Durch die Trasse des zweiten Bauabschnitts werden ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genommen. Gleichzeitig werden landwirtschaftlich und obstbaulich genutzte Flächen durchschnitten und bestehende Wege- und Gewässerverbindungen unterbrochen. Insgesamt durchschneidet der zweite Bauabschnitt eine intakte Agrar- und Naturlandschaft und hinterlässt erhebliche strukturelle Schäden.

Die zuständige Enteignungsbehörde hat daher gemäß § 87 Abs. 1 FlurbG die Einleitung einer Unternehmensflurbereinigung für diesen Trassenabschnitt beantragt.

Das Flurbereinigungsverfahren ist erforderlich, um den durch das Straßenbauvorhaben entstehende Landverlust für die einzelnen Betroffenen auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen und um die durch den Trassenverlauf entstehenden landeskulturellen Beeinträchtigungen durch gezielte Neuordnung der Grundstücke und durch Wiederherstellung eines funktionstüchtigen Wege- und Gewässernetzes unter Berücksichtigung ökonomischer und ökologischer Belange zu kompensieren oder zumindest zu mildern.

Die bodenordnerische Umsetzung des zweiten Bauabschnitts erfolgte für die erste Teilstrecke von der Lühe bis zum Niedrigen Hinterdeich (Bau-km 12+250 bis Bau-km 14+500) im bereits abgeschlossenen Unternehmensverfahren Dollern-Horneburg. Das restliche Teilstück bis zur Anschlussstelle an die K40 wird über das Unternehmensverfahren Buxtehude abgewickelt.


Zeitweilige Einschränkung des Eigentums - Veränderungssperre nach § 34 FlurbG

bitte beachten Bildrechte: Adobe Stock

Für die im o.g. Flurbereinigungsverfahren liegenden Flurstücke gelten zeitweilige Einschränkungen, die zu beachten sind und für die eine Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde erforderlich ist.

Beispiele: Entfernen von Hecken und Gehölzstreifen, bauliche Veränderungen (z.B. Stall) auch durch Dritte (z.B. Windenergie, PV-Anlagen), Dränagen, Zäune entfernen / verlegen, Obst oder Tannenbaumplantage auf Ackerflächen anbauen mehr

Aktuelle Dokumente zum Herunterladen

Flurbereinigung, Bremerhaven   Bildrechte: ArL Lüneburg

Flurbereinigung Buxtehude

LEA Portal Bildrechte: SLA

Den aktuellen Stand des Flurbereinigungsverfahrens können Sie im LEA-Portal einsehen

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Wolfgang Müller

Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Bremerhaven
Borriesstraße 46
27570 Bremerhaven
Tel: 0471/483439-51

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