Niedersachsen klar Logo

Vereinfachte Flurbereinigung Holtum (Geest)

Flurbereinigung, Holtum (Geest) Bildrechte: ArL Lüneburg, GS Verden


Landkreis: Verden

Verf.-Nr.: 2739

Größe: ca. 1483 ha

Teilnehmeranzahl: 127

Träger des Vorhabens: Teilnehmergemeinschaft Holtum (Geest)

Verfahrensart: Vereinfachte Flurbereinigung nach §86 Abs.1 FlurbG


In Teilen der Gemarkungen Holtum-Geest und Süderwalsede, wird ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) angeordnet, um Maßnahmen der Landentwicklung, insbesondere Maßnahmen der Agrarstruktur-verbesserung, der naturnahen Entwicklung von Gewässern, des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszuführen und zu ermöglichen.

In dem Verfahren sind folgende Ziele und Maßnahmen vorgesehen:

Verbesserung der Agrarstruktur insbesondere durch:

  • Anpassung des Wirtschaftswegenetzes an die heutigen Bewirtschaftungserfordernisse, insbesondere Herstellung eines neu trassierten Hauptwirtschaftsweges zur Entlastung des Ortskerns von landwirtschaftlichem Verkehr.
  • Verbesserung der Erschließunsverhältnisse durch Ausbau von Wegen mit nicht ausreichend tragfähiger Befestigung unter Beachtung betriebswirtschaftlicher Notwendigkeiten.
  • Aufhebung von Wirtschaftswegen, die für die Erschließung der landwirtschaftlichen Flächen zukünftig nicht mehr erforderlich sind.
  • Flächentausch und Zusammenlegung von Grundstücken zur Schaffung größerer Bewirtschaftungseinheiten.

Lösung von Landnutzungskonflikten zur Unterstützung naturschutzfachlicher Ziele.

Unterstützung der Deutschen Bahn beim Flächenmanagement für den Ausbau der Strecke Verden-Rotenburg und der Schaffung von Kompensationsmaßnahmen im Bereich Holtum (Geest).

Maßnahmen zur Sicherung eines nachhaltig leistungsfähigen Naturhaushaltes.


Zeitweilige Einschränkung des Eigentums - Veränderungssperre nach § 34 FlurbG

bitte beachten Bildrechte: Adobe Stock

Für die im o.g. Flurbereinigungsverfahren liegenden Flurstücke gelten zeitweilige Einschränkungen, die zu beachten sind und für die eine Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde erforderlich ist.

Beispiele: Entfernen von Hecken und Gehölzstreifen, bauliche Veränderungen (z.B. Stall) auch durch Dritte (z.B. Windenergie, PV-Anlagen), Dränagen, Zäune entfernen / verlegen, Obst oder Tannenbaumplantage auf Ackerflächen anbauen mehr

Aktuelle Dokumente

Gebietskarten, Verden, Flurbereinigung   Bildrechte: ArL Lüneburg

Gebietskarte Flurbereinigungsverfahren Holtum (Geest)

LEA Portal Bildrechte: SLA

Den aktuellen Stand des Flurbereinigungsverfahrens können Sie im LEA-Portal einsehen

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Michael Brumund

Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Geschäftsstelle Verden
Projektleiter
Eitzer Straße 34
27283 Verden
Tel: +49 4231 808-176

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln