Vereinfachte Flurbereinigung Holtum (Geest)
Landkreis: Verden
Verf.-Nr.: 2739
Größe: ca. 1397 ha
Teilnehmeranzahl: 110
Träger des Vorhabens: Teilnehmergemeinschaft Holtum (Geest)
Verfahrensart: Vereinfachte Flurbereinigung nach §86 Abs.1 FlurbG
In Teilen der Gemarkungen Holtum-Geest und Süderwalsede, wird ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) angeordnet, um Maßnahmen der Landentwicklung, insbesondere Maßnahmen der Agrarstruktur-verbesserung, der naturnahen Entwicklung von Gewässern, des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszuführen und zu ermöglichen.
In dem Verfahren sind folgende Ziele und Maßnahmen vorgesehen:
Verbesserung der Agrarstruktur insbesondere durch:
- Anpassung des Wirtschaftswegenetzes an die heutigen Bewirtschaftungserfordernisse, insbesondere Herstellung eines neu trassierten Hauptwirtschaftsweges zur Entlastung des Ortskerns von landwirtschaftlichem Verkehr.
- Verbesserung der Erschließunsverhältnisse durch Ausbau von Wegen mit nicht ausreichend tragfähiger Befestigung unter Beachtung betriebswirtschaftlicher Notwendigkeiten.
- Aufhebung von Wirtschaftswegen, die für die Erschließung der landwirtschaftlichen Flächen zukünftig nicht mehr erforderlich sind.
- Flächentausch und Zusammenlegung von Grundstücken zur Schaffung größerer Bewirtschaftungseinheiten.
Lösung von Landnutzungskonflikten zur Unterstützung naturschutzfachlicher Ziele.
Unterstützung der Deutschen Bahn beim Flächenmanagement für den Ausbau der Strecke Verden-Rotenburg und der Schaffung von Kompensationsmaßnahmen im Bereich Holtum (Geest).
Maßnahmen zur Sicherung eines nachhaltig leistungsfähigen Naturhaushaltes.
Zeitweilige Einschränkung des Eigentums - Veränderungssperre nach § 34 FlurbG
Für die im o.g. Flurbereinigungsverfahren liegenden Flurstücke gelten zeitweilige Einschränkungen, die zu beachten sind und für die eine Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde erforderlich ist.
Beispiele: Entfernen von Hecken und Gehölzstreifen, bauliche Veränderungen (z.B. Stall) auch durch Dritte (z.B. Windenergie, PV-Anlagen), Dränagen, Zäune entfernen / verlegen, Obst oder Tannenbaumplantage auf Ackerflächen anbauen mehrAktuelle Dokumente
Gebietskarte Flurbereinigungsverfahren Holtum (Geest)
Den aktuellen Stand des Flurbereinigungsverfahrens können Sie im LEA-Portal einsehen
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Michael Brumund
Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Geschäftsstelle Verden
Projektleiter
Eitzer Straße 34
27283 Verden
Tel: +49 4231 808-176