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Vereinfachte Flurbereinigung Holtum (Geest)

Flurbereinigung, Holtum (Geest) Bildrechte: ArL Lüneburg, GS Verden


Landkreis: Verden

Verf.-Nr.: 2739

Größe: ca. 1397 ha

Teilnehmeranzahl: 110

Träger des Vorhabens: Teilnehmergemeinschaft Holtum (Geest)

Verfahrensart: Vereinfachte Flurbereinigung nach §86 Abs.1 FlurbG


In Teilen der Gemarkungen Holtum-Geest und Süderwalsede, wird ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) angeordnet, um Maßnahmen der Landentwicklung, insbesondere Maßnahmen der Agrarstruktur-verbesserung, der naturnahen Entwicklung von Gewässern, des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszuführen und zu ermöglichen.

In dem Verfahren sind folgende Ziele und Maßnahmen vorgesehen:

Verbesserung der Agrarstruktur insbesondere durch:

    • Anpassung des Wirtschaftswegenetzes an die heutigen Bewirtschaftungserfordernisse, insbesondere Herstellung eines neu trassierten Hauptwirtschaftsweges zur Entlastung des Ortskerns von landwirtschaftlichem Verkehr.
    • Verbesserung der Erschließunsverhältnisse durch Ausbau von Wegen mit nicht ausreichend tragfähiger Befestigung unter Beachtung betriebswirtschaftlicher Notwendigkeiten.
    • Aufhebung von Wirtschaftswegen, die für die Erschließung der landwirtschaftlichen Flächen zukünftig nicht mehr erforderlich sind.
    • Flächentausch und Zusammenlegung von Grundstücken zur Schaffung größerer Bewirtschaftungseinheiten.

    Lösung von Landnutzungskonflikten zur Unterstützung naturschutzfachlicher Ziele.

    Unterstützung der Deutschen Bahn beim Flächenmanagement für den Ausbau der Strecke Verden-Rotenburg und der Schaffung von Kompensationsmaßnahmen im Bereich Holtum (Geest).

    Maßnahmen zur Sicherung eines nachhaltig leistungsfähigen Naturhaushaltes.


      Zeitweilige Einschränkung des Eigentums - Veränderungssperre nach § 34 FlurbG

      bitte beachten Bildrechte: Adobe Stock

      Für die im o.g. Flurbereinigungsverfahren liegenden Flurstücke gelten zeitweilige Einschränkungen, die zu beachten sind und für die eine Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde erforderlich ist.

      Beispiele: Entfernen von Hecken und Gehölzstreifen, bauliche Veränderungen (z.B. Stall) auch durch Dritte (z.B. Windenergie, PV-Anlagen), Dränagen, Zäune entfernen / verlegen, Obst oder Tannenbaumplantage auf Ackerflächen anbauen mehr

      Aktuelle Dokumente

      Gebietskarten, Verden, Flurbereinigung   Bildrechte: ArL Lüneburg

      Gebietskarte Flurbereinigungsverfahren Holtum (Geest)

      LEA Portal Bildrechte: SLA

      Den aktuellen Stand des Flurbereinigungsverfahrens können Sie im LEA-Portal einsehen

      Artikel-Informationen

      Ansprechpartner/in:
      Michael Brumund

      Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
      Geschäftsstelle Verden
      Projektleiter
      Eitzer Straße 34
      27283 Verden
      Tel: +49 4231 808-176

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