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Vereinfachte Flurbereinigung Ottersberg

Flurbereinigung Ottersberg Bildrechte: ArL Lüneburg, GS Verden
Flurbereinigung Ottersberg

Landkreis: Verden

Verf.-Nr.: 2217

Größe: ca. 2869 ha

Teilnehmeranzahl: 535

Träger des Vorhabens: Teilnehmergemeinschaft Ottersberg

Verfahrensart: Vereinfachte Flurbereinigung nach §86 Abs.1 FlurbG



Auf Grundlage umfangreicher Vorplanungen wird die vereinfachte Flurbereinigung Ottersberg mit Zielsetzung einer allgemeinen Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft sowie der Auflösung von Konflikten zwischen Landwirtschaft und öffentlichen Nutzungsansprüchen angeordnet.

Zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen sollen der ländliche Grundbesitz zusammengelegt und die landwirtschaftlichen Bewirtschaftungseinheiten günstig ausgestaltet werden sowie die Erschließungsverhältnisse durch Neuordnung und Ausbau des Wegenetzes für modernen landwirtschaftlichen Verkehr verbessert werden. Darüber hinaus sollen die landwirtschaftlichen Betriebe bei gewünschten Aussiedlungen und angestrebten Umstrukturierungen ihres Grundbesitzes unterstützt werden.

Das Verfahrensgebiet soll im weiteren durch Maßnahmen zur Sicherung eines leistungsfähigen Naturhaushaltes im Einklang mit landwirtschaftlichen und ökologischen Belangen gestaltet werden.
Im Rahmen von Fachplanungen und Fachgutachten haben Naturschutz und Wasserwirtschaft Nutzungsansprüche, insbesondere für die Wümmeniederung, aber auch für die Niederungsbereiche der Walle, Otterstedter Beeke und Wieste formuliert. Weiterhin greifen kommunale Entwicklungsvorstellungen (u.a. Baulandentwicklung, Freizeit- und Erholungsnutzungen, Radwegebau) in die Agrarstrukturen ein.

Die öffentlichen Planungs- und Maßnahmenträger sollen durch lagerichtigen Erwerb bzw. durch Tausch von Flächen für öffentliche Zwecke unterstützt werden. Gleichzeitig soll den landwirtschaftlichen Betrieben die Möglichkeit eröffnet werden, die Bewirtschaftung und die betriebliche Entwicklung auf Flächen fortzusetzen, die nicht durch (künftige) (Nutzungs-)Auflagen eingeschränkt werden.
Weiterhin sollen Maßnahmen der Dorferneuerung unterstützt und gegebenenfalls ausgeführt werden.


    Zeitweilige Einschränkung des Eigentums - Veränderungssperre nach § 34 FlurbG

    bitte beachten Bildrechte: Adobe Stock

    Für die im o.g. Flurbereinigungsverfahren liegenden Flurstücke gelten zeitweilige Einschränkungen, die zu beachten sind und für die eine Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde erforderlich ist.

    Beispiele: Entfernen von Hecken und Gehölzstreifen, bauliche Veränderungen (z.B. Stall) auch durch Dritte (z.B. Windenergie, PV-Anlagen), Dränagen, Zäune entfernen / verlegen, Obst oder Tannenbaumplantage auf Ackerflächen anbauen mehr

    Aktuelle Dokumente zum Herunterladen

    Gebietskarten, Verden, Flurbereinigung   Bildrechte: ArL Lüneburg

    Gebietskarte Flurbereinigungsverfahren Ottersberg

    LEA Portal Bildrechte: SLA

    Den aktuellen Stand des Flurbereinigungsverfahrens können Sie im LEA-Portal einsehen

    Artikel-Informationen

    Ansprechpartner/in:
    Manfred Behrends

    Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
    Projektleiter
    Adolph-Kolping-Straße 12
    21337 Lüneburg
    Tel: +49 4131 6972-360

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