Vereinfachte Flurbereinigung Ottersberg
Flurbereinigung Ottersberg
Landkreis: Verden
Verf.-Nr.: 2217
Größe: ca. 2869 ha
Teilnehmeranzahl: 535
Träger des Vorhabens: Teilnehmergemeinschaft Ottersberg
Verfahrensart: Vereinfachte Flurbereinigung nach §86 Abs.1 FlurbG
Auf Grundlage umfangreicher Vorplanungen wird die vereinfachte Flurbereinigung Ottersberg mit Zielsetzung einer allgemeinen Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft sowie der Auflösung von Konflikten zwischen Landwirtschaft und öffentlichen Nutzungsansprüchen angeordnet.
Zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen sollen der ländliche Grundbesitz zusammengelegt und die landwirtschaftlichen Bewirtschaftungseinheiten günstig ausgestaltet werden sowie die Erschließungsverhältnisse durch Neuordnung und Ausbau des Wegenetzes für modernen landwirtschaftlichen Verkehr verbessert werden. Darüber hinaus sollen die landwirtschaftlichen Betriebe bei gewünschten Aussiedlungen und angestrebten Umstrukturierungen ihres Grundbesitzes unterstützt werden.
Das Verfahrensgebiet soll im weiteren durch Maßnahmen zur Sicherung eines leistungsfähigen Naturhaushaltes im Einklang mit landwirtschaftlichen und ökologischen Belangen gestaltet werden.
Im Rahmen von Fachplanungen und Fachgutachten haben Naturschutz und Wasserwirtschaft Nutzungsansprüche, insbesondere für die Wümmeniederung, aber auch für die Niederungsbereiche der Walle, Otterstedter Beeke und Wieste formuliert. Weiterhin greifen kommunale Entwicklungsvorstellungen (u.a. Baulandentwicklung, Freizeit- und Erholungsnutzungen, Radwegebau) in die Agrarstrukturen ein.
Die öffentlichen Planungs- und Maßnahmenträger sollen durch lagerichtigen Erwerb bzw. durch Tausch von Flächen für öffentliche Zwecke unterstützt werden. Gleichzeitig soll den landwirtschaftlichen Betrieben die Möglichkeit eröffnet werden, die Bewirtschaftung und die betriebliche Entwicklung auf Flächen fortzusetzen, die nicht durch (künftige) (Nutzungs-)Auflagen eingeschränkt werden.
Weiterhin sollen Maßnahmen der Dorferneuerung unterstützt und gegebenenfalls ausgeführt werden.
Für die im o.g. Flurbereinigungsverfahren liegenden Flurstücke gelten zeitweilige Einschränkungen, die zu beachten sind und für die eine Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde erforderlich ist.
Beispiele: Entfernen von Hecken und Gehölzstreifen, bauliche Veränderungen (z.B. Stall) auch durch Dritte (z.B. Windenergie, PV-Anlagen), Dränagen, Zäune entfernen / verlegen, Obst oder Tannenbaumplantage auf Ackerflächen anbauen mehrAktuelle Dokumente zum Herunterladen
Gebietskarte Flurbereinigungsverfahren Ottersberg
Den aktuellen Stand des Flurbereinigungsverfahrens können Sie im LEA-Portal einsehen
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Manfred Behrends
Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Projektleiter
Adolph-Kolping-Straße 12
21337 Lüneburg
Tel: +49 4131 6972-360