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Abschluss des Raumordnungsverfahrens (Oktober 2024)

Das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg hat das Raumordnungsverfahren für die Errichtung der 380 kV-Leitung Conneforde – Samtgemeinde Sottrum, Teilabschnitt Elsfleth_West – Samtgemeinde Sottrum, (BBPlG-Vorhaben Nr. 56/ NEP-Projekt Nr. 119) einschließlich Neubau eines Umspannwerks im Bereich der Samtgemeinde Sottrum am 02.10.2024 mit der Landesplanerischen Feststellung abgeschlossen.

Die Landesplanerische Feststellung, bestehend aus einem Textteil und einer Karte mit drei Blättern als Anlage, kann hier auf der Website heruntergeladen werden. Ergänzend stehen auch die GIS-Shapes für die landesplanerisch festgestellte Trasse und die landesplanerisch festgestellten Umspannwerk-Standorte zum Download bereit (s. rechte Spalte auf dieser Seite – „Abschluss Raumordnungsverfahren, Oktober 2024“).

Kernergebnisse des Raumordnungsverfahrens:

Im Ergebnis der raumordnerischen Prüfung und Gesamtabwägung kann die Vorzugstrasse der TenneT TSO GmbH für die neue 380-kV-Leitung zwischen der Schaltanlage Elsfleth/West und der Samtgemeinde Sottrum im Wesentlichen bestätigt werden. Sie stellt sich als raum- und umweltverträglichste Lösung dar. Für mehrere Abschnitte der landesplanerisch festgestellten Trasse wurden Maßgaben formuliert, die bei der weiteren Vorhabenkonkretisierung zu beachten bzw. zu berücksichtigen sind.
Im Bereich nördlich von Lilienthal wird dem Vorschlag der Gemeinde Lilienthal gefolgt und eine angepasste Trassenführung landesplanerisch festgestellt.

Für den Vorhabenteil „Umspannwerk“ wurden die UW-Standortalternativen Sottrum 1 und Sottrum 2 landesplanerisch festgestellt, wobei der Standort Sottrum 1 als vorzugswürdig eingestuft wird. Die Landesplanerische Feststellung ist bei Genehmigungen, Planfeststellungen und sonstigen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit des Vorhabens zu berücksichtigen. Sie entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung.

Für die geplante Freileitung wird die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens ein Planfeststellungsverfahren nach Energiewirtschaftsgesetz durchführen. Für das neue Umspannwerk in der Samtgemeinde Sottrum ist die Art und Weise des nachfolgenden Zulassungsverfahrens noch offen.

Ansprechpartner:

Als Ansprechpartner für Nachfragen zum Vorhaben steht seitens der TenneT TSO GmbH Herr Maximilian Rühl (maximilian.ruehl@tennet.eu; 0173 4782092; Bürgerreferent) zur Verfügung.

Ansprechpartner für Nachfragen zum Raumordnungsverfahren beim ArL Lüneburg ist Herr Tom Weding (tom.weding@arl-lg.niedersachsen.de; 04131-15 1325)


Stand: 02.10.2024


Weitere Informationen zum Vorhaben finden Sie auf der offiziellen Projektwebsite der TenneT:

https://www.tennet.eu/de/projekte/conneforde-sottrum


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