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Abschluss des Raumordnungsverfahrens (Juli 2024)

Das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg hat das Raumordnungsverfahren für den Neubau der Energietransportleitung 182 (ETL 182) von Elbe Süd nach Achim am 12.07.2024 mit der Landesplanerischen Feststellung abgeschlossen. Die Landesplanerische Feststellung, bestehend aus einem Textteil und zwei Karten als Anlage 1 und 2, kann hier auf der Website heruntergeladen werden. Ergänzend stehen auch die GIS-Shapes für die landesplanerisch festgestellte Trasse in Anlage 2 der Landesplanerischen Feststellung zum Download bereit (s. rechte Spalte auf dieser Seite – „Abschluss des ROV, Juli 2024“).

Kernergebnisse des Raumordnungsverfahrens:

Im Ergebnis der raumordnerischen Prüfung und Gesamtabwägung kann die Trassenalternative West als Vorzugstrasse der Gasunie Deutschland Transport Services GmbH für die neue Gasleitung zwischen dem Netzpunkt Elbe Süd in der Samtgemeinde Lühe im Landkreis Stade und dem Netzpunkt Achim in der Stadt Achim im Landkreis Verden im Wesentlichen bestätigt werden (siehe landesplanerisch festgestellte Trasse in Anlage 2 der Landesplanerischen Feststellung). Sie stellt sich als raum- und umweltverträglichste Lösung dar. Für diese Entscheidung waren insbesondere die bestehenden Ortslagen und die Schutzgüter Boden, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt ausschlaggebend. Auch das Netz der Natura 2000-Gebiete wurde ebenso wie die Stellungnahmen der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen und der Öffentlichkeit eingehend berücksichtigt. Die beiden ebenfalls im Raumordnungsverfahren überprüften Trassenalternativen Mitte und Ost (siehe Übersichtskarte als Anlage 1 der Landesplanerischen Feststellung) haben sich deutlich nachteiliger hinsichtlich der betroffenen Raum- und Umweltbelange und der technischen Realisierung dargestellt.

Die landesplanerisch festgestellte Trasse der ETL 182 quert an vier Stellen FFH-Gebiete. Hier wurde jeweils eine geschlossene Bauweise als Maßgabe zur Einhaltung der Raum- und Umweltverträglichkeit festgelegt. In sechs Bereichen (südwestlich Lühnenspecken, nordwestlich Fehrenbruch, östlich Westertimke, südlich Westertimke, östlich Wilstedt, nördlich Quelkhorn) gibt die Landesplanerische Feststellung jeweils eine kleinräumige Verschwenkung der Trasse als Prüfauftrag vor. Darüber hinaus wurden für mehrere Abschnitte der landesplanerisch festgestellten Trasse Maßgaben formuliert, die bei der weiteren Vorhabenkonkretisierung zu beachten bzw. zu berücksichtigen sind.

Die rund 86 km lange landesplanerisch festgestellte Trasse der ETL 182 verläuft durch die Landkreise Stade, Rotenburg (Wümme) und Verden. Dabei werden die Samtgemeinde Lühe, die Samtgemeinde Horneburg, die Hansestadt Stade, die Samtgemeinde Fredenbeck, die Samtgemeinde Harsefeld, die Samtgemeinde Selsingen, die Samtgemeinde Tarmstedt, der Flecken Ottersberg, die Gemeinde Oyten und die Stadt Achim gequert.

Die Landesplanerische Feststellung ist bei Genehmigungen, Planfeststellungen und sonstigen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit des Vorhabens zu berücksichtigen. Sie entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung. Für den geplanten Neubau der ETL 182 wird das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens ein Planfeststellungsverfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz durchführen.


Ansprechpartner:

Für Nachfragen zum Vorhaben steht seitens GUD Herr Steffen Reger (projektanfragen@gasunie.de) zur Verfügung.

Ansprechpartner für Nachfragen zum Raumordnungsverfahren beim ArL Lüneburg ist Herr Christof Seeck (christof.seeck@arl-lg.niedersachsen.de; 04131-151324).


Stand: 15.07.2024


Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Christof Seeck

Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Tel: 04131/15-1324

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