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Antragskonferenz - Erörterung des Erfordernisses eines RVP-Verfahrens (April 2024)

Am 17.04.2024 führte das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Lüneburg eine Antragskonferenz mit Vertreter:innen von Landkreisen, Gemeinden, Fachbehörden, Kammern und Verbänden durch. Im Mittelpunkt der Beratungen stand insbesondere die Frage, ob auf die Durchführung eines Verfahrens zur RVP für den Abschnitt 1 (Dollern –Sottrum) und den Abschnitt 2 (Sottrum – Mehringen) des geplanten Ersatzneubaus der Elbe-Lippe-Leitung Nord (380 kV-Freileitung) verzichtet werden kann.

Neben dem Erfordernis eines RVP-Verfahrens wurden unter anderem Abstände zu Wohngebäuden / Baugebieten, Querungsbereiche von Natura 2000-Gebieten und die Planungen für einen neuen UW-Standort in der Samtgemeinde Sottrum erörtert.

Neben den durch die Vorhabenträgerin vorgelegten Unterlagen für die Erörterung des Erfordernisses eines RVP-Verfahrens und dem Protokoll der Antragskonferenz vom 17.04.2024 stehen hier auch die in der Konferenz gezeigten Präsentationsfolien (Anlage 1 - 4) zum Download bereit.


Für Nachfragen zum Vorhaben steht seitens TenneT TSO GmbH Herr Andreas Denninghoff (Andreas.Denninghoff@tennet.eu; 0921/50740-6466; Bürgerreferent) zur Verfügung.

Ansprechpartner für Nachfragen zur Raumverträglichkeitsprüfung beim ArL Lüneburg ist Herr Tobias Meister (tobias.meister@arl-lg.niedersachsen.de; 04131/151345).


Stand: 21.06.2024

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