Niedersachsen klar Logo

Raumverträglichkeitsprüfung für den geplanten Parallelneubau der 380-kV-Freileitung Ostniedersachsenleitung, Abschnitt Nord zwischen Landesgrenze Niedersachsen/Schleswig-Holstein und südlich Kolkhagen (ONiL Nord Teilabschnitt)

Vorhaben: Der Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH plant den Neubau einer 380-kV-Leitung zwischen den der Landesgrenze Niedersachsen/Schleswig-Holstein und dem Umspannwerk Stadorf im Landkreis Uelzen parallel zu der bestehenden 380-kV-Freileitung. Das Umspannwerk in Stadorf wird am bestehenden Standorten erweitert. Geplant ist zudem ein neues Umspannwerk im Raum südwestlich/südlich von Lüneburg.

Das Vorhaben ist Teil des Gesamtvorhabens „380-kV-Leitung Ämter Büchen/Breitenfelde/Schwarzenbek-Land – Lüneburg/Samtgemeinde Gellersen/Samtgemeinde Ilmenau – Stadorf – Wahle“ (Projekt 113 des Netzentwicklungsplans, Vorhaben Nr. 58 nach dem Bundesbedarfsplangesetz). Der geplante Neubau orientiert sich grundsätzlich an der Bestandstrasse. Um Siedlungsabstände zu erhöhen, Belastungen im Naturraum zu verringern und um dem Bündelungsgebot Rechnung zu tragen, sind dabei Abweichungen von der Bestandstrasse möglich.

Zuständige Behörde: Das Erfordernis eines Raumverträglichkeitsprüfung ergibt sich aus § 1 Nr. 14 der Raumordnungsverordnung (RoV). Die Raumverträglichkeitsprüfung (RVP; diese ersetzt ab 28.09.2023 gemäß § 15 Raumordnungsgesetz das Raumordnungsverfahren) wird vom Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Lüneburg als obere Landesplanungsbehörde durchgeführt. Die Zuständigkeit des ArL Lüneburg für die Durchführung der RVP wurde gem. § 19 Abs. 1 Satz 5 des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes (NROG) durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) als oberste Landesplanungsbehörde bestimmt.

Für den Abschnitt Nord wird im Bereich zwischen der Landesgrenze Schleswig-Holstein/Niedersachsen und südlich Kolkhagen eine RVP durch das ArL Lüneburg durchgeführt. Für den Teilabschnitt zwischen südlich Kolkhagen und Stadort wird auf eine RVP verzichtet. Für den südlichen Teil des Vorhabens Ostniedersachsenleitung – Abschnitt Süd: Stadorf bis Wahle – hat das ML das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig als zuständige Landesplanungsbehörde bestimmt.

Zweck der Raumverträglichkeitsprüfung: Die RVP hat den Zweck, die raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten zu prüfen (Raumverträglichkeitsprüfung gemäß § 15 Abs. 1 ROG). Dabei wird insbesondere geprüft, ob die Maßnahme mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt und ob sie mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen abgestimmt ist.

Die RVP schließt zudem die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens auf die in § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung genannten Schutzgüter entsprechend dem Planungsstand ein (vgl. § 10 Abs. 3 NROG). Für das Vorhaben bedeutet dies u.a., dass die möglichen Auswirkungen dieses Vorhabens auf Mensch und Natur untersucht und Trassenalternativen für die Leitung und Standortalternativen für das neue UW hinsichtlich ihrer Raum- und Umweltverträglichkeit miteinander vergleichen und bewertet werden. Die RVP wird jedoch keine Umweltverträglichkeitsprüfung mehr umfassen, sondern (nur) eine überschlägige Prüfung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter nach § 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung unter Berücksichtigung der Kriterien nach Anlage 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (§ 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 ROG).

Das Ergebnis der RVP hat gutachterlichen Charakter und ist als sonstiges Erfordernis der Raumordnung bei den sich daran anschließenden Zulassungsverfahren zu berücksichtigen. Diese legen die konkreten Details der neuen Stromleitung – u.a. Masttypen, -standorte und -höhen – und des UW fest. Für die späteren Planfeststellungsverfahren der Ostniedersachsenleitung ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Hannover zuständig.

Beteiligung der Öffentlichkeit: Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird vom 16.01. bis 15.02.2024 stattfinden. Dann werden Verfahrensunterlagen für die Dauer eines Monats öffentlich beim ArL Lüneburg ausgelegt. Außerdem erfolgt eine Veröffentlichung im Internet. Ort und Zeit der Bereitstellung der Unterlagen im Internet und der Auslegung der Verfahrensunterlagen sind am 20.12.2023 im niedersächsischen Ministerialblatt öffentlich bekannt gemacht worden.

Für Nachfragen zum Vorhaben steht seitens TenneT TSO GmbH Herr Jan Niklas Wölfel (janniklas.woelfel@tennet.eu; 0921 50740-5491; Bürgerreferent) zur Verfügung.

Ansprechpartner für Nachfragen zum Raumordnungsverfahren beim ArL Lüneburg ist Herr Harald Kätker (harald.kaetker@arl-lg.niedersachsen.de; 04131-15 1309).


Stand: 20.12.2023

Weitere Informationen zur Ostniedersachsenleitung finden Sie auf der offiziellen Projektwebsite von TenneT:

https://www.tennet.eu/de/projekte/ostniedersachsen-leitung
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln