Mitarbeiter/innen des Dezernatsteils Raumordnung und Landesplanung:
Dr. Stefano Panebianco
(Hauptverantwortlicher)
stefano.panebianco@arl-lg.niedersachsen.de
Telefon: 04131 15-1321
Harald Kätker
(LK Lüchow-Dannenberg, LK Harburg, LK Lüneburg)
harald.kaetker@arl-lg.niedersachsen.de
Telefon: 04131 15-1309
Susanne Nitz
(LK Rotenburg, LK Stade, LK Verden)
susanne.nitz@arl-lg.niedersachsen.de
Telefon: 04131 15-1328
Christof Seeck
(LK Cuxhaven, LK Osterholz)
christof.seeck@arl-lg.niedersachsen.de
Telefon: 04131 15-1324
Tom Weding
(LK Celle, LK Heidekreis, LK Uelzen)
tom.weding@arl-lg.niedersachsen.de
Telefon: 04131 15-1325
Elisabeth Strauch
(GIS)
Elisabeth.strauch@arl-lg.niedersachsen.de
Telefon: 04131 15-1326
Raumordnung und Landesplanung
Die vorhandenen Flächen sind endlich, aber verschiedene Nutzungen benötigen ihren Raum. Die Aufgabe der Raumordnung ist es deshalb, diese Nutzungsansprüche so zu ordnen, dass möglichst alle Belange angemessen und nachhaltig berücksichtigt werden und Konflikte fachübergreifend vermieden werden können.
Dabei verfolgt die Raumordnung das Ziel, Orte mit hoher Lebensqualität und eine möglichst flächendeckende Versorgungs- und Infrastrukturen der Daseinsvorsorge zu sichern (u.a. medizinische Versorgung, Schulen, Einzelhandel etc.). Außerdem reserviert sie die Flächen für leistungsfähige Verkehrsnetze, eine sichere Energieversorgung, Produktion und Landwirtschaft und schützt intakte Natur und Erholungsräume. Die Raumordnung schafft mit ihren Plänen einen wichtigen Rahmen für die kommunale Bauleitplanung der Städte und Gemeinden.
Den rechtlichen Rahmen bilden das Raumordnungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland (ROG) und das Niedersächsische Raumordnungsgesetz (NROG). Um ihre Aufgaben zu erfüllen, nutzt die Raumordnung verschiedene Instrumente. Im Zentrum stehen die Raumordnungspläne des Landes – das Landesraumordnungsprogramm (LROP) – und die Regionalpläne der Landkreise, die sich in Niedersachsen „Regionale Raumordnungsprogramme“ (RROP) nennen. Weitere Instrumente der Raumordnung sind das Raumordnungsverfahren, das Zielabweichungsverfahren und das Untersagungsverfahren. Wer für welche Verfahren zuständig ist, ist im Niedersächsischen Raumordnungsgesetz geregelt (§ 19 NROG).
Das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg (ArL) wirkt bei der Konkretisierung und Umsetzung von Aufgaben der Raumordnung in seinem Amtsbezirk aktiv mit. Es genehmigt Regionale Raumordnungsprogramme, begleitet Raumordnungsverfahren oder führt diese selber durch und stellt Rauminformationen zur Verfügung.
Ein wesentliches Ziel des ArL ist es, die elf Landkreise zwischen Elbe und Weser, deren Gesamtfläche mit ca. 15.500 qkm der Fläche von ganz Schleswig-Holstein entspricht, bei ihren Aufgaben als untere Landesplanungsbehörde und Träger der Regionalplanung zu unterstützen.
Hier gibt es alle Infos zum Raumordnungsverfahren Erweiterung DOS.
Hier gibt es alle Infos zum Raumordnungsverfahren Dollern-Landesbergen.