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Raumordnung und Landesplanung

Stromleitung   Bildrechte: ArL Lüneburg, Kae
380 kV-Stromfreileitung zwischen Lüneburg-Oedeme und Reppenstedt

An welchen Standorten dürfen neue Windenergieanlagen entstehen? Welche Standorte sind für größere Supermärkte sinnvoll? Welche Orte eignen sich für die Ausweisung größerer neuer Wohngebiete? Und wo haben Natur und Landschaft Vorrang? Diese und viele weitere Fragen stellen sich die elf Landkreise unserer Region bei der Erarbeitung ihrer Regionalen Raumordnungsprogramme (RROP). Wir beraten sie dabei und sind für die Genehmigung der RROP verantwortlich. Zu den Aufgaben der Raumordnung zählt auch die Bewertung konkreter Vorhaben (wie z.B. Stromleitungen, Bundesfernstraßen) auf ihre „Raumverträglichkeit“. Wir stehen den dafür verantwortlichen Landkreisen beratend zur Seite. Bei Fällen von übergeordneter Bedeutung führen wir auch selbst Raumordnungsverfahren durch.

Die vorhandenen Flächen sind endlich, aber verschiedene Nutzungen benötigen ihren Raum. Die Aufgabe der Raumordnung ist es deshalb, diese Nutzungsansprüche so zu ordnen, dass möglichst alle Belange angemessen und nachhaltig berücksichtigt werden und Konflikte fachübergreifend vermieden werden können.

Dabei verfolgt die Raumordnung das Ziel, Orte mit hoher Lebensqualität und eine möglichst flächendeckende Versorgungs- und Infrastrukturen der Daseinsvorsorge zu sichern (u.a. medizinische Versorgung, Schulen, Einzelhandel etc.). Außerdem reserviert sie die Flächen für leistungsfähige Verkehrsnetze, eine sichere Energieversorgung, Produktion und Landwirtschaft und schützt intakte Natur und Erholungsräume. Die Raumordnung schafft mit ihren Plänen einen wichtigen Rahmen für die kommunale Bauleitplanung der Städte und Gemeinden.

Den rechtlichen Rahmen bilden das Raumordnungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland (ROG) und das Niedersächsische Raumordnungsgesetz (NROG). Um ihre Aufgaben zu erfüllen, nutzt die Raumordnung verschiedene Instrumente. Im Zentrum stehen die Raumordnungspläne des Landes – das Landes-Raumorndungsprogramm – und die Regionalpläne der Landkreise, die sich in Niedersachsen Regionale Raumordnungsprogramme nennen. Weitere Instrumente der Raumordnung sind das Raumordnungsverfahren (ROV), das Zielabweichungsverfahren (ZAV) und das Untersagungsverfahren. Wer für welche Verfahren zuständig ist, ist im Niedersächsischen Raumordnungsgesetz geregelt (§ 19 NROG).

Das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg (ArL) wirkt bei der Konkretisierung und Umsetzung von Aufgaben der Raumordnung in seinem Amtsbezirk aktiv mit. Es genehmigt Regionale Raumordnungsprogramme, begleitet Raumordnungsverfahren oder führt diese selber durch und stellt zur Verfügung.

Ein wesentliches Ziel des ArL ist es, die elf Landkreise zwischen Elbe und Weser, deren Gesamtfläche mit ca. 15.500 km² der Fläche von ganz Schleswig-Holstein entspricht, bei ihren Aufgaben als untere Landesplanungsbehörde und Träger der Regionalplanung zu unterstützen.

Bildrechte: Landkreis Harburg

Regionale Raumordnungsprogramme (RROP)

In Regionalen Raumordnungsprogrammen (RROP) legen die Landkreise räumliche Entwicklungsziele für verschiedene Nutzungsarten fest. Die wichtigen Aussagen werden zeichnerisch in einer Karte dargestellt (Maßstab 1:50.000) sowie in einem Textteil ausformuliert, wie sich der Planungsraum entwickeln soll. mehr
Bildrechte: ArL LG

Raumordnungsverfahren (ROV) / Raumverträglichkeitsprüfung (RVP)

Ein wichtiges Instrument der Raumordnung ist das Raumordnungsverfahren (ROV) bzw. die Raumverträglichkeitsprüfung (RVP). Es dient dazu, die überörtliche Raumverträglichkeit z.B. einer Verkehrs- oder Stromtrasse zu ermitteln. mehr
"leer" Bildrechte: ML Niedersachsen

Rauminformationen (ROK, FIS-RO, PlanDigital)

Das ArL Lüneburg führt eine Datenbank, in der raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen im Amtsbezirk Lüneburg verzeichnet sind (z.B. Flächennutzungspläne von Städten/Gemeinden und planfestgestellte Trassenverläufe und Standorte für neue Infrastrukturvorhaben). Die Datenbank heißt Raumordnungskataster. mehr
Raumverträglichkeitsprüfung für die 380 kV-Leitung Dollern-Mehringen (Elbe-Lippe-Leitung Nord, Teilabschnitt)

Hier gibt es alle Infos zur Raumverträglichkeitsprüfung ElLi Nord

Raumverträglichkeitsprüfung 380 kV-Leitung Landesgrenze NDS/SH - südlich Kolhagen (ONiL Nord)

Hier gibt es alle Infos zur Raumverträglichkeitsprüfung ONiL Nord

Raumordnungsverfahren für die Energietransportleitung Elbe Süd - Achim (ETL 182)

Hier gibt es alle Infos zum Raumordnungsverfahren Gasleitung ETL 182

Raumordnungsverfahren für die 380 kV-Leitung Conneforde - Sottrum (CoSo)

Hier gibt es alle Infos zum Raumordnungsverfahren der Leitung Conneforde - Sottrum (CoSo)

Raumordnungsverfahren für die 380 kV-Leitung Dollern - Alfstedt - Elsfleth West (Elbe-Weser-Leitung)

Hier gibt es alle Infos zum Raumordnungsverfahren Elbe-Weser-Leitung

Raumordnungsverfahren für die Erweiterung des Designer Outlets Soltau (DOS)

Hier gibt es alle Infos zum Raumordnungsverfahren Erweiterung DOS.

Raumordnungsverfahren für die 380-kV-Leitung Stade-Landesbergen

Hier gibt es alle Infos zum Raumordnungsverfahren Dollern-Landesbergen.

Mitarbeiter/innen des Dezernatsteils Raumordnung und Landesplanung:

Dr. Stefano Panebianco
(Hauptverantwortlicher)
Telefon: 04131 15-1321

n.n.
(LK Rotenburg, LK Stade, LK Verden)

Harald Kätker
(LK Harburg, LK Lüchow-Dannenberg, LK Lüneburg)
Telefon: 04131 15-1309

Maike Liekefett
(GIS)
Telefon: 04131 15-1355

Tobias Meister
(LK Heidekreis)
Telefon: 04131 15 1345

Astrid Poll
Telefon: 04131 15-1368

Christof Seeck
(LK Cuxhaven, LK Osterholz)
Telefon: 04131 15-1324

Tom Weding
(LK Celle, LK Uelzen)
Telefon: 04131 15-1325

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