Hier gibt es alle Infos zur Raumverträglichkeitsprüfung ElLi Nord
Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) - (früher Raumordnungsverfahren (ROV))
Ein wichtiges Instrument der Raumordnung ist die Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) (früher Raumordnungsverfahren). Sie dient dazu, die überörtliche Raumverträglichkeit von bestimmten raumbedeutsamen Planungen wie z.B. Autobahnen, Schienenstrecken, Stromtrassen oder Deponien zu ermitteln. In der RVP wird vor allem die Übereinstimmung des Vorhabens mit den Zielen der Raumordnung geprüft. Außerdem wird das geplante Vorhaben mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen abgestimmt.
Neben einer überschlägigen Prüfung der Umweltauswirkungen werden z.B. auch die Auswirkungen auf den Verkehr oder Emissionen, die das Vorhaben betreffen, untersucht. Hierfür werden durch den Vorhabenträger Gutachten erstellt. Die zuständige Raumordnungsbehörde führt in der Raumverträglichkeitsprüfung eine breit angelegte Beteiligung von Kommunen, Fachbehörden und der Öffentlichkeit durch. Auf diese Weise trägt sie wichtiges Fach- und Ortswissen für die spätere Feinplanung des Vorhabens zusammen und sorgt dafür, dass dieses von vornherein möglichst raum- und umweltverträglich geplant werden kann. Häufig werden in einer RVP auch verschiedene Trassen- bzw. Standortalternativen miteinander verglichen, um die Variante zu ermitteln, die am wenigsten räumliche Konflikte hervorruft und wirtschaftlich umsetzbar ist.
Wie eine RVP in Niedersachsen durchzuführen ist, ist gesetzlich geregelt (§§ 15 f des Raumordnungsgesetzes; §§ 10 ff. des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes (NROG). RVP werden im Regelfall von der unteren Landesplanungsbehörde - im ArL-Bezirk Lüneburg sind das die elf Landkreise - durchgeführt. Bei Vorhaben von übergeordneter Bedeutung – z.B. dann, wenn mehrere Landkreise betroffen sind – kann das ArL als obere Landesplanungsbehörde die Durchführung der RVP aber auch an sich ziehen (wie z.B. bei der Autobahn A 39 oder bei großen Stromleitungen, die durch mehrere Landkreise verlaufen).
Eine RVP endet mit einer so genannten „landesplanerischen Feststellung“. In diesem Dokument kann man nachlesen, wie die Raumordnungsbehörde bei ihrer Prüfung vorgegangen ist und wie Hinweise und Einwände von Bürgerinnen und Bürgern, Gemeinden und Fachbehörden dabei berücksichtigt wurden. Vor allem aber trifft die „landesplanerische Feststellung“ eine Aussage dazu, ob das geplante Vorhaben raum- und umweltverträglich ist und so wie beantragt oder ggf. auch in geänderter Form weitergeplant werden kann. Die landesplanerische Feststellung ist nicht verbindlich für die weiteren Planungsschritte des Vorhabens, stellt aber eine wichtige gutachterliche Grundlage dafür dar. Die für die Vorhabengenehmigung zuständige Behörde muss die Ergebnisse der Landesplanerischen Feststellung in ihre Genehmigungsentscheidung einbeziehen.
Wegen seines fachübergreifenden Charakters ist die RVP besonders geeignet, die oftmals widerstreitenden Planungen und Nutzungsansprüche frühzeitig miteinander abzustimmen. Im Anschluss an eine RVP folgt in der Regel ein detailliertes Zulassungsverfahren - z.B. ein Planfeststellungsverfahren, welches nach erfolgreichem Abschluss im Grunde wie eine Baugenehmigung wirkt.
Die vom ArL Lüneburg derzeit laufenden oder abgeschlossenen Raumverträglichkeitsprüfungen oder Raumordnungsverfahren sind in den jeweiligen grauen Kästchen an der rechten Seite oder unten (je nach Ansicht dieser Website) aufrufbar.
Hier gibt es alle Infos zur Raumverträglichkeitsprüfung ONiL Nord
Hier gibt es alle Infos zum Raumordnungsverfahren Gasleitung ETL 182
Hier gibt es alle Infos zum Raumordnungsverfahren der Leitung Conneforde - Sottrum (CoSo)
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Hier gibt es alle Infos zum Raumordnungsverfahren Erweiterung DOS.
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