Unternehmensflurbereinigung A 39-Gollern
Landkreis Uelzen
In der Unternehmensflurbereinigung „A39-Gollern“, Landkreis Uelzen, erfolgt gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse einschließlich der erfolgten Änderungen aufgrund begründeter Einwendungen.
Die Änderungen finden Sie in der öffentlichen Bekanntmachung aufgeführt.
Unternehmensflurbereinigung A39-Gollern
Artikel-Informationen
erstellt am:
29.12.2025
Ansprechpartner/in:
Manfred Behrends

