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Unternehmensflurbereinigung A 39-Gollern

Landkreis Uelzen


In der Unternehmensflurbereinigung „A39-Gollern“, Landkreis Uelzen, erfolgt gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse einschließlich der erfolgten Änderungen aufgrund begründeter Einwendungen.

Die Änderungen finden Sie in der öffentlichen Bekanntmachung aufgeführt.


Unterlagen zum Download


Öffentliche Bekanntmachung


Hier gelangen Sie zur Verfahrensseite

Unternehmensflurbereinigung A39-Gollern Bildrechte: ArL Lüneburg

Unternehmensflurbereinigung A39-Gollern

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.12.2025

Ansprechpartner/in:
Manfred Behrends

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