Unternehmensflurbereinigung Celle-Ost
Flurbereinigung Celle-Ost
Landkreis: Celle
Verf.-Nr.: 2490
Größe: ca. 1.169 ha
Teilnehmeranzahl: 187
Träger des Unternehmens: Straßenbaubehörde
Verfahrensart: Unternehmensflurbereinigung nach §87 ff FlurbG
Die Flurbereinigung Celle-Ost ist notwendig, um den für die Betroffenen entstehenden Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen.
Weiterhin ist das Flurbereinigungsverfahren erforderlich, um Nachteile für die allgemeine Landeskultur, die durch die Straßenbaumaßnahme entstehen, auszugleichen. So sollen insbesondere die durch die Trasse entstehenden Flächendurchschneidungen, Missformen von Grundstücken sowie Unterbrechungen des Wege- und Gewässernetzes vermieden, minimiert bzw. behoben werden.
Der durch die Neutrassierung der Ortsumgehung bedingte Eingriff in die Landschaft soll durch landschaftspflegerische Maßnahmen ausgeglichen werden.
Zeitweilige Einschränkung des Eigentums - Veränderungssperre nach § 34 FlurbG
Für die im o.g. Flurbereinigungsverfahren liegenden Flurstücke gelten zeitweilige Einschränkungen, die zu beachten sind und für die eine Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde erforderlich ist.
Beispiele: Entfernen von Hecken und Gehölzstreifen, bauliche Veränderungen (z.B. Stall) auch durch Dritte (z.B. Windenergie, PV-Anlagen), Dränagen, Zäune entfernen / verlegen, Obst oder Tannenbaumplantage auf Ackerflächen anbauen mehrAktuelle Dokumente zum Herunterladen
Gebietskarte Flurbereinigungsverfahren Celle-Ost
Den aktuellen Stand des Flurbereinigungsverfahrens können Sie im LEA-Portal einsehen
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Torsten Schüller
Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Eitzer Str. 34
27283 Verden
Tel: +49 4231 808-179