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Unternehmensflurbereinigung Celle-Ost

Flurbereinigung Celle-Ost Bildrechte: ArL Lüneburg
Flurbereinigung Celle-Ost

Landkreis: Celle

Verf.-Nr.: 2490

Größe: ca. 1.151 ha

Teilnehmeranzahl: 189

Träger des Unternehmens: Straßenbaubehörde

Verfahrensart: Unternehmensflurbereinigung nach §87 ff FlurbG



Die Flurbereinigung Celle-Ost ist notwendig, um den für die Betroffenen entstehenden Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen.

Weiterhin ist das Flurbereinigungsverfahren erforderlich, um Nachteile für die allgemeine Landeskultur, die durch die Straßenbaumaßnahme entstehen, auszugleichen. So sollen insbesondere die durch die Trasse entstehenden Flächendurchschneidungen, Missformen von Grundstücken sowie Unterbrechungen des Wege- und Gewässernetzes vermieden, minimiert bzw. behoben werden.

Der durch die Neutrassierung der Ortsumgehung bedingte Eingriff in die Landschaft soll durch landschaftspflegerische Maßnahmen ausgeglichen werden.

Zeitweilige Einschränkung des Eigentums - Veränderungssperre nach § 34 FlurbG

bitte beachten Bildrechte: Adobe Stock

Für die im o.g. Flurbereinigungsverfahren liegenden Flurstücke gelten zeitweilige Einschränkungen, die zu beachten sind und für die eine Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde erforderlich ist.

Beispiele: Entfernen von Hecken und Gehölzstreifen, bauliche Veränderungen (z.B. Stall) auch durch Dritte (z.B. Windenergie, PV-Anlagen), Dränagen, Zäune entfernen / verlegen, Obst oder Tannenbaumplantage auf Ackerflächen anbauen mehr

Aktuelle Dokumente zum Herunterladen

Gebietskarten, Verden, Flurbereinigung   Bildrechte: ArL LG, Dez. 4.3

Gebietskarte Flurbereinigungsverfahren Celle-Ost

LEA Portal Bildrechte: SLA

Den aktuellen Stand des Flurbereinigungsverfahrens können Sie im LEA-Portal einsehen

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Torsten Schüller

Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Eitzer Str. 34
27283 Verden
Tel: +49 4231 808-179

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