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Flurbereinigung Nordleda-Oberwettern

Bildrechte: ArL LG, Dez. 4.1
Verfahren Nordleda-Oberwettern

Landkreis: Cuxhaven

Verf.-Nr.: 2714

Größe: ca. 687 ha

Teilnehmeranzahl: 158

Träger des Vorhabens: Teilnehmergemeinschaft Nordleda-Oberwettern

Verfahrensart: Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG

In den letzten Jahrzehnten hat die Landwirtschaft in den ländlichen Regionen von Nordleda, Neuenkirchen und Ihlienworth einen tiefgreifenden Strukturwandel durchlebt. Die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe ist stark gesunken, während die verbleibenden Betriebe gewachsen sind. Gleichzeitig ist der Grundbesitz, der im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens bearbeitet wird, zersplittert und oftmals unwirtschaftlich organisiert.

Das Flurbereinigungsverfahren verfolgt das Ziel, den ländlichen Raum zu stärken und weiterzuentwickeln. Dies soll durch die Verbesserung der Bewirtschaftungsverhältnisse in der Landwirtschaft sowie den Ausbau der gemeindlichen und touristischen Infrastruktur erreicht werden. Ein wichtiger Aspekt ist die Förderung eines leistungsfähigen Naturhaushaltes.

Die Umsetzung erfolgt durch verschiedene Maßnahmen:

  • Die Erhaltung und Stärkung der landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebe unter Berücksichtigung einer wettbewerbsfähigen und umweltverträglichen Landwirtschaft.
  • Die Zusammenlegung von zersplittertem Grundbesitz, wobei die lokalen Gegebenheiten und bestehenden Strukturen berücksichtigt werden.
  • Der Ausbau eines modernen, leistungsstarken Wirtschaftswegenetzes, das auf naturschonenden und umweltverträglichen Ausbau setzt, vor allem unter Nutzung bereits bestehender Trassen.
  • Die Förderung der Naherholung durch die Schaffung von Wander- und Radwegen für Erholungssuchende.
  • Die Sicherung und Entwicklung von naturschutzrelevanten Bereichen mit besonderer Bedeutung für die Natur.

Insgesamt trägt das Flurbereinigungsverfahren dazu bei, die Region sowohl ökologisch als auch ökonomisch nachhaltig zu entwickeln und gleichzeitig die Lebensqualität der Bevölkerung zu steigern.


bitte beachten Bildrechte: K.C. - stock.adobe.com

Für die im o.g. Flurbereinigungsverfahren liegenden Flurstücke gelten zeitweilige Einschränkungen, die zu beachten sind und für die eine Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde erforderlich ist.

Beispiele: Entfernen von Hecken und Gehölzstreifen, bauliche Veränderungen (z.B. Stall) auch durch Dritte (z.B. Windenergie, PV-Anlagen), Dränagen, Zäune entfernen / verlegen, Obst oder Tannenbaumplantage auf Ackerflächen anbauen mehr

Aktuelle Dokumente zum Herunterladen

Die Abgrenzung des Flurbereinigungsverfahren Nordleda-Oberwettern   Bildrechte: ArL LG, Dez. 4.1

Flurbereinigungsverfahren Nordleda-Oberwettern

LEA Portal Bildrechte: SLA

Den aktuellen Stand des Flurbereinigungsverfahrens können Sie im LEA-Portal einsehen

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Falko Jörend

Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Borriesstraße 46
27570 Bremerhaven
Tel: 0471/483439-61

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