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Unternehmensflurbereinigung Elstorf OU

Bildrechte: ArL LG, Dez. 4.2
Flurbereinigungsverfahren Elstorf OU

Landkreis: Harburg & Stade

Verf.-Nr.: 2675

Größe: ca. 1654 ha

Teilnehmeranzahl: 231

Träger: Bundesrepublik Deutschland vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV)

Verfahrensart: Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG



Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich (GB) Lüneburg, plant im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) die Bundestraße B 3n mit dem 2. und 3. Bauabschnitt Ortsumfahrung (OU) Elstorf mit Zubringer zur Bundesautobahn (BAB) A26 einschließlich des Knotenpunktes 4.

Das Planfeststellungsverfahren nach §§ 17 ff des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) ist eingeleitet worden. Die Planunterlagen haben im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur Einsicht- und Stellungnahme ausgelegen.

Durch das geplante Vorhaben (Unternehmen) werden ländliche Grundstücke in großem Umfang für Trasse, Nebenanlagen und Kompensationsmaßnahmen in Anspruch genommen. Während der Bauphase werden vorübergehend weitere Flächen beansprucht. Des Weiteren entstehen durch die geplante Trasse Nachteile für die allgemeine Landeskultur, insbesondere Zerschneidungen der ländlichen Infrastruktur sowie der Flächenstruktur.

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben steht der NLStBV gemäß § 19 (1) FStrG das Enteignungsrecht für die überplanten Flächen zu. Die von der Unternehmensträgerin bisher erworbenen Ersatzflächen liegen größtenteils weder lagerichtig noch decken sie den Flächenbedarf des Unternehmens ab. Enteignungen wären somit ohne die Durchführung der Unternehmensflurbereinigung unerlässlich.

Zur Vermeidung von Enteignungen und zum Ausgleich landeskultureller Nachteile im Zuge des geplanten Vorhabens hat die NLStBV bei der zuständigen Enteignungsbehörde, dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport, die Durchführung von Unternehmensflurbereinigungen nach § 87 FlurbG angeregt. Die Enteignungsbehörde hat am 19.02.2025 den Antrag auf Anordnung von Unternehmensflurbereinigungen nach § 87 Abs. 1 Satz 1 sowie Abs. 2 Satz 1 FlurbG zur sachgerechten Regelung des Flächenbedarfs an das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg gerichtet. Dieser Antrag ist zulässig und begründet.

Nach § 87 Abs. 2 Satz 1 FlurbG kann eine Flurbereinigung bereits angeordnet werden, wenn das Planfeststellungsverfahren für das Unternehmen, zu dessen Gunsten die Enteignung durchgeführt werden soll, eingeleitet ist.

Die hierfür erforderliche Einleitung des Planfeststellungsverfahren wurde seitens der zuständigen Planfeststellungsbehörde, dem Dezernat 41 der NLStBV in Hannover, am 29.04.2025 bewirkt.

Die Abgrenzung des einzuleitenden Verfahrens ist so gewählt, dass die benötigten Flächen bei tragbarem Landabzug aufgebracht werden können. Der erforderliche Rahmen für die notwendigen Bodenordnungsmaßnahmen und eine spürbare Minderung der landeskulturellen Nachteile ist gegeben.

Der Einwirkungsbereich des Unternehmens entspricht dem gesamten Flurbereinigungsgebiet. Er wurde mit der Unternehmensträgerin abgestimmt.


Zeitweilige Einschränkung des Eigentums - Veränderungssperre nach § 34 FlurbG

bitte beachten Bildrechte: K.C. - stock.adobe.com

Für die im o.g. Flurbereinigungsverfahren liegenden Flurstücke gelten zeitweilige Einschränkungen, die zu beachten sind und für die eine Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde erforderlich ist.

Beispiele: Entfernen von Hecken und Gehölzstreifen, bauliche Veränderungen (z.B. Stall) auch durch Dritte (z.B. Windenergie, PV-Anlagen), Dränagen, Zäune entfernen / verlegen, Obst oder Tannenbaumplantage auf Ackerflächen anbauen mehr

 

Gebietskarte des Flurbereinigungsverfahrens Elstorf Ortsumgehung   Bildrechte: ArL LG, Dez. 4.2

Gebietskarte Flurbereinigungsverfahren Elstorf OU

LEA Portal Bildrechte: SLA

Den aktuellen Stand des Flurbereinigungsverfahrens können Sie im LEA-Portal einsehen

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Manfred Behrends

Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Projektleiter
Adolph-Kolping-Straße 12
21337 Lüneburg
Tel: +49 4131 6972-360

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