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Vereinfachte Flurbereinigung Streetzer Bach

Bildrechte: ArL Lüneburg, Pöpken
Flurbereinigungsverfahren Streetzer Bach

Landkreis: Lüchow-Dannenberg

Verf.-Nr.: 2743

Größe: ca. 526 ha

Teilnehmendenanzahl: 107

Träger: TG

Verfahrensart: Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG

Größere Teile des Flurbereinigungsgebietes sind Bestandteil des Biosphärenreservates „Niedersächsische Elbtalaue“ und sind als Gebietsteil C eingestuft (entspricht einem Naturschutzgebiet). Viele Flächen unterliegen einem gegenseitigen Nutzungsdruck von Naturschutz und Forst- bzw. Landwirtschaft. Um diesen teils konkurrierenden Nutzungsansprüchen gerecht zu werden, kann landwirtschaftliches und naturschutzfachliches Flächenmanagement Pufferzonen schaffen oder die Voraussetzungen für einen attraktiven Vertragsnaturschutz herstellen.

Dieser gegenseitige Nutzungsdruck wird sehr deutlich anhand des in wechselnder Intensität den Streetzer Mühlenbach, von der Mündung bis mindestens zur Tripkauer Mühle, besiedelnden Bibers. Landnutzungskonflikte treten einerseits durch die vom Biber verursachten Wasserstandsanhebungen und entsprechende Vernässung der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen, andererseits auch durch Fraßschäden auf.

Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren wird gemäß § 86 FlurbG Abs. 1 Nr. 1 und 3 angeordnet mit dem Ziel, Maßnahmen der Landentwicklung, insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, des Naturschutzes und der Landschaftspflege und Gestaltung des Landschaftsbildes zu ermöglichen oder auszuführen.

Die Ziele des Flurbereinigungsverfahrens bestehen in der Stärkung und Entwicklung des ländlichen Raumes durch eine Verbesserung der Bewirtschaftungsverhältnisse der Landwirtschaft, der Förderung eines leistungsfähigen Naturhaushaltes und durch den Ausbau der ländlichen Infrastruktur.

Dieses soll erreicht werden durch:

  • Neuordnung und Zusammenlegung von unwirtschaftlich geformten Grundbesitz unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und der vorhandenen Eigentums- und Topographiestrukturen;
  • naturschonenden und umweltverträglichen Ausbau der vorhandenen befestigten Wirtschaftswege zur Schaffung eines anforderungsgerechten, leistungsfähigen Wirtschaftswegenetzes;
  • Ausweisung von Flächen, z.B. für Gewässerrandstreifen, zum Aufbau eines Biotopverbundsystems und zur Unterstützung des Artenschutzes;
  • Unterstützung des Radwegebaus entlang der L 231 durch Flächenmanagement.

 

Der Ausbau des Radweges entlang der Landesstraße L 231 zwischen Hitzacker und Dannenberg soll soweit wie möglich durch Landmanagement und Bodenordnung unterstützt werden.



Zeitweilige Einschränkung des Eigentums - Veränderungssperre nach § 34 FlurbG
bitte beachten Bildrechte: Adobe Stock

Für die im o.g. Flurbereinigungsverfahren liegenden Flurstücke gelten zeitweilige Einschränkungen, die zu beachten sind und für die eine Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde erforderlich ist.

Beispiele: Entfernen von Hecken und Gehölzstreifen, bauliche Veränderungen (z.B. Stall) auch durch Dritte (z.B. Windenergie, PV-Anlagen), Dränagen, Zäune entfernen / verlegen, Obst oder Tannenbaumplantage auf Ackerflächen anbauen mehr

Aktuelle Dokumente zum Herunterladen

Gebietskarte des Flurbereinigungsverfahren Streetzer Bach   Bildrechte: ArL Lüneburg

Gebietskarte des Flurbereinigungsverfahren Streetzer Bach

LEA Portal Bildrechte: SLA

Den aktuellen Stand des Flurbereinigungsverfahrens können Sie im LEA-Portal einsehen

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Manfred Behrends

Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Projektleiter
Adolph-Kolping-Straße 12
21337 Lüneburg
Tel: +49 4131 6972-360

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