Vereinfachte Flurbereinigung Bleckede-Garlstorf
Einladung zum Infomarkt für die Aufklärung nach § 5 FlurbG am 15.09.2022 mehr
Einladung zum Infomarkt für die Aufklärung nach § 5 FlurbG am 15.09.2022 mehr
I. Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung mehr
Aufklärung der Träger öffentlicher Belange nach § 5 FlurbG und Beteiligung zu den Neugestaltungsgrundsätzen nach § 38 FlurbG. mehr
Aufklärung der Träger öffentlicher Belange nach § 5 FlurbG und Beteiligung zu den Neugestaltungsgrundsätzen nach § 38 FlurbG. mehr
TÖB-Beteiligung zum Wege- und Gewässerplan nach §41 FlurbG mehr
Das ArL Lüneburg hat gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Feststellung getroffen, dass für dieses Raumordnungsverfahren keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. mehr
Der Dauergrünlandstatus wird durch die Flurbereinigungsbehörde im Rahmen des Flurbereinigungsverfahren Jeetzelbrücken I aus der Agrarförderung beim Servicezentrum für Landentwicklung und Agrarförderung erhoben. mehr
Diese Datenschutzerklärung gibt Ihnen einen Überblick darüber, welche Art von Daten zu welchem Zweck und in welchem Umfang im Rahmen der Flurbereinigungsverfahren verarbeitet werden. Ferner möchten wir Sie über Ihre Rechte gemäß DSGVO informieren. Die Datenschutzerklärung finden Sie als PDF-Datei im Download.