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Raumordnungsverfahren für die Errichtung der 380 kV-Leitung Dollern - Alfstedt - Hagen im Bremischen / Schwanewede - Elsfleth West (Elbe-Weser-Leitung) und für den Neubau eines Umspannwerkes im Bereich der Gemeinden Hagen im Bremischen / Schwanewede

Vorhaben: Vom Umspannwerk (UW) Dollern (LK Stade) über das UW Alfstedt (LK Rotenburg) und das UW Farge (Land Bremen) zur Schaltanlage Elsfleth/West (LK Wesermarsch) ist die Verstärkung der bestehenden 380-kV-Leitung vorgesehen, um die Transportkapazität zu erhöhen (Netzverstärkung). Hierfür muss die Leitung mit zwei Stromkreisen mit einer Stromtragfähigkeit von je 4.000 Ampere neu errichtet werden. Bei der Ablösung der bestehenden durch die neue Leitung (Elbe-Weser-Leitung - EWL) orientiert sich die Planung an der Bestandstrasse. Dabei sind Abweichungen vom aktuellen Trassenverlauf bei der nachgelagerten Planung möglich, um Abstände zu Siedlungen zu erhöhen, bestehende Belastungen für den Naturraum zu verringern oder Bündelungen mit linienförmiger Infrastruktur umzusetzen, um u.a. dem Bündelungsgebot Rechnung zu tragen.

Die Bestandleitung hat eine Länge von ca. 100 km und durchquert von Nordost nach Südwest die niedersächsischen Landkreise Stade, Rotenburg (Wümme), Cuxhaven, Osterholz und Wesermarsch. Zusätzlich verläuft die Bestandsleitung auch durch das Land Bremen. Als Projekt P23 wurde die EWL im Netzentwicklungsplan (NEP) 2023 (2013), im NEP 2024 (2014), im NEP 2030 (2017) sowie im NEP 2030 (2019) von der Bundesnetzagentur bestätigt und ist als Vorhaben Nr. 38 im Bundesbedarfsplan (BBPlG) enthalten. Die Gesamtinbetriebnahme der EWL ist für 2031 vorgesehen. Übertragungsnetzbetreiber ist TenneT TSO GmbH. Gegenstand des Raumordnungsverfahrens (ROV) ist darüber hinaus auch die Standortsuche für das ein neues UW nördlich von Bremen im Bereich der Gemeinden Hagen im Bremischen/Schwanewede.

Zuständige Behörde: Das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Lüneburg führt als obere Landesplanungsbehörde das Raumordnungsverfahren (ROV) für die 380 kV-Leitung einschließlich des neuen UW durch. Das Vorhaben berührt den Bereich zweier oberer Landesplanungsbehörden, nämlich neben dem ArL Lüneburg auch das ArL Weser-Ems. Die Zuständigkeit des ArL Lüneburg für die Durchführung des ROV wurde gem. § 19 Abs. 1 Satz 5 des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes (NROG) durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) als oberste Landesplanungsbehörde bestimmt.

Für das Gebiet des Landes Bremen hat das ArL Lüneburg keine Zuständigkeit für die Durchführung eines ROV. Gem. § 15 Abs. 6 Raumordnungsgesetz (ROG) hat das Land Bremen selbst keine Rechtsgrundlagen für ROV geschaffen. Die von TenneT zu erarbeitenden Verfahrensunterlagen werden gleichwohl den vom Untersuchungsraum berührten Teil des Bremer Stadtgebiets in die Raum- und Umweltbewertung einbeziehen, um Alternativenvergleiche zu ermöglichen.

Zweck des Raumordnungsverfahrens: Das ROV hat den Zweck, die raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten zu prüfen (Raumverträglichkeitsprüfung gemäß § 15 Abs. 1 ROG). Dabei wird insbesondere geprüft, ob die Maßnahme mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt und ob sie mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen abgestimmt ist.

Das Raumordnungsverfahren schließt zudem die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens auf die in § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung genannten Schutzgüter entsprechend dem Planungsstand ein (vgl. § 10 Abs. 3 NROG). Für das Vorhaben bedeutet dies u.a., dass die möglichen Auswirkungen dieses Vorhabens auf Mensch und Natur untersucht und Trassenalternativen für die Elbe-Weser-Leitung und Standortalternativen für das neue UW hinsichtlich ihrer Raum- und Umweltverträglichkeit miteinander vergleichen und bewertet werden.

Das Ergebnis des ROV hat gutachterlichen Charakter und ist als sonstiges Erfordernis der Raumordnung bei den sich daran anschließenden Zulassungsverfahren zu berücksichtigen. Diese legen die konkreten Details der neuen Stromleitung - u.a. Masttypen, -standorte und -höhen – und des UW fest. Für die späteren Planfeststellungsverfahren zur EWL ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Hannover zuständig.

Beteiligung der Öffentlichkeit und der öffentlichen Stellen: Das Raumordnungsverfahren sieht sowohl eine Beteiligung der Öffentlichkeit als auch der öffentlichen Stellen vor. Dafür hat TenneT TSO GmbH die erforderlichen Verfahrensunterlagen erarbeitet und das ArL Lüneburg konnte durch das Beteiligungsverfahren das Raumordnungsverfahren am 15.03.2023 einleiten. Die Verfahrensunterlagen stehen öffentlich auf dieser Internetseite (siehe Kasten oben rechts: Einleitung des Raumordnungsverfahrens (März 2023)) und im UVP-Portal Niedersachsen bereit. Ergänzend lagen die Verfahrensunterlagen ab dem 23.03.2023 für die Dauer eines Monats öffentlich beim ArL Lüneburg aus.

Ansprechpartner: Für Nachfragen zum Vorhaben steht seitens TenneT der Bürgerreferent Herr Sebastian Rutzen (sebastian.rutzen@tennet.eu; 0513-2896-629) zur Verfügung.

Ansprechpartner für Nachfragen zum Raumordnungsverfahren beim ArL Lüneburg ist Herr Christof Seeck (christof.seeck@arl-lg.niedersachsen.de; 04131-151324).


Stand: 11.10.2023

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