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Flurbereinigungsverfahren Deinste

Deinste Bildrechte: ArL Lüneburg, GS BHV


Landkreis: Stade

Verf.-Nr.: 2645

Größe: ca. 1405 ha

Teilnehmeranzahl: ca. 276

Träger des Vorhabens: -

Verfahrensart: Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG



Das Verfahrensgebiet umfasst Teile der Gemarkungen Deinste und Groß Fredenbeck (SG Fredenbeck) sowie der Gemarkung Hagen (Stadt Stade), und liegt im Naturraum Stader Geest. Der Bereich ist stark landwirtschaftlich geprägt. Wie im gesamten ländlichen Raum ist die Landwirtschaft in den letzten Jahrzehnten durch einen fortschreitenden Strukturwandel gekennzeichnet.

Die Ziele des Flurbereinigungsverfahrens bestehen in der Stärkung und Entwicklung des ländlichen Raumes durch eine Verbesserung der Bewirtschaftungsverhältnisse der Landwirtschaft durch Wegebau und Bodenordnung sowie der Entflechtung von Landnutzungskonflikten zwischen Landwirtschaft, Natur- und Klimaschutz.


Dieses wird erreicht durch:

  • Die Erhaltung und Stärkung der landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebe unter Berücksichtigung einer wettbewerbsfähigen und umweltverträglichen Landwirtschaft.
  • Die Zusammenlegung von zersplittertem Grundbesitz, wobei die lokalen Gegebenheiten und bestehenden Strukturen berücksichtigt werden.
  • Der Ausbau eines modernen, leistungsstarken Wirtschaftswegenetzes, das auf naturschonenden und umweltverträglichen Ausbau setzt, vor allem unter Nutzung bereits bestehender Trassen.
  • Die Förderung der Naherholung durch die Schaffung der Voraussetzungen zum Bau eines Radweges.
  • Die Sicherung und Entwicklung von naturschutzrelevanten Bereichen mit besonderer Bedeutung für die Natur.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass mit dem vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Deinste neben den landwirtschaftlich orientierten Zielen wie Flächenzusammenlegung und Wegebau Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Sicherung und Entwicklung des Naturhaushaltes sowie Kompensationsmaßnahmen geplant sind, um die Wertigkeit des Raumes aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes zu erhalten und zu steigern.



Zeitweilige Einschränkung des Eigentums - Veränderungssperre nach § 34 FlurbG

bitte beachten Bildrechte: K.C. - stock.adobe.com

Für die im o.g. Flurbereinigungsverfahren liegenden Flurstücke gelten zeitweilige Einschränkungen, die zu beachten sind und für die eine Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde erforderlich ist.

Beispiele: Entfernen von Hecken und Gehölzstreifen, bauliche Veränderungen (z.B. Stall) auch durch Dritte (z.B. Windenergie, PV-Anlagen), Dränagen, Zäune entfernen / verlegen, Obst oder Tannenbaumplantage auf Ackerflächen anbauen mehr

Aktuelle Dokumente zum Herunterladen

Deinste Gebietskarte   Bildrechte: ArL LG, Dez. 4.1

Gebietsabgrenzung

LEA Portal Bildrechte: SLA

Den aktuellen Stand des Flurbereinigungsverfahrens können Sie im LEA-Portal einsehen

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Henrik Höft

Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Borriesstraße 46
27570 Bremerhaven
Tel: 0471/483439-64

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