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Raumordnungsverfahren für den Neubau der 380-kV-Leitung Elsfleth/West – SG Sottrum sowie den Neubau eines Umspannwerks in der SG Sottrum

Vorhaben: Der Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH plant den Ersatz der bestehenden 220-kV-Wechselstrom-Leitung zwischen der Schaltanlage Elsfleth/West und dem Umspannwerk Sottrum durch eine neue 380-kV-Leitung mit zwei Stromkreisen und einer Stromtragfähigkeit von 4000 Ampere sowie den Neubau eines Umspannwerks im Bereich der Samtgemeinde Sottrum (östlicher Teilabschnitt des Vorhabens 56 nach dem Bundesbedarfsplangesetz). Darüber hinaus plant die TenneT TSO GmbH den Neubau eines Umspannwerks auf dem Gebiet der Freien Hansestadt Bremen. Die bestehende 220-kV-Leitung soll nach Errichtung der neuen 380-kV-Leitung zurückgebaut werden.

Zuständige Behörde: Für den Neubau der 380-kV-Leitung und für das neue Umspannwerk im Bereich der Samtgemeinde Sottrum führt das ArL Lüneburg ein Raumordnungsverfahren (ROV) durch Die Zuständigkeit des ArL Lüneburg für die Durchführung des ROV wurde gem. § 19 Abs. 1 Satz 5 des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes (NROG) durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) als oberste Landesplanungsbehörde bestimmt.

Für das Gebiet des Landes Bremen hat das ArL Lüneburg keine Zuständigkeit für die Durchführung eines ROV. Die von der TenneT zu erarbeitenden Verfahrensunterlagen werden gleichwohl den vom Untersuchungsraum berührten Teil des Bremer Stadtgebiets in die Raum- und Umweltbewertung einbeziehen, um grenzübergreifende Raum- und Umweltauswirkungen mit darstellen zu können.

Zweck des Raumordnungsverfahrens: Das ROV hat den Zweck, die raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten zu prüfen (Raumverträglichkeitsprüfung gemäß § 15 Abs. 1 ROG). Dabei wird insbesondere geprüft, ob die Maßnahme mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt und ob sie mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen abgestimmt ist.

Das Raumordnungsverfahren schließt zudem die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens auf die in § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung genannten Schutzgüter entsprechend dem Planungsstand ein (vgl. § 10 Abs. 3 NROG). Für das Vorhaben bedeutet dies u.a., dass die möglichen Auswirkungen dieses Vorhabens auf Mensch und Natur untersucht und Trassenalternativen für die Leitung und Standortalternativen für das neue UW hinsichtlich ihrer Raum- und Umweltverträglichkeit miteinander verglichen und bewertet werden.

Das Ergebnis des ROV hat gutachterlichen Charakter und ist als sonstiges Erfordernis der Raumordnung bei den sich daran anschließenden Zulassungsverfahren zu berücksichtigen. Diese legen die konkreten Details der neuen Stromleitung – u.a. Masttypen, -standorte und -höhen – und des UW fest. Für die späteren Planfeststellungsverfahren der Leitung Conneforde-Sottrum ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Hannover zuständig.

Beteiligung der Öffentlichkeit: Das Raumordnungsverfahren sieht eine Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Dafür hat die Planungsträgerin – hier die TenneT – zunächst die nötigen Verfahrensunterlagen erarbeitet. Nachdem diese vollständig vorlagen, hat das ArL Lüneburg die Öffentlichkeit am 28.06.2023 durch eine amtliche Bekanntmachung im niedersächsischen Ministerialblatt über Ort und Zeit der Bereitstellung der Unterlagen im Internet und der Auslegung der Verfahrensunterlagen informiert. Eine entsprechende Bekanntmachung erfolgte zudem auch durch die Freie Hansestadt Bremen. Die Verfahrensunterlagen werden für die Dauer eines Monats öffentlich beim ArL Lüneburg sowie bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau der Freien Hansestadt Bremen ausgelegt. Außerdem erfolgt eine Veröffentlichung im Internet auf der Website des ArL Lüneburg.

Als Ansprechpartnerin für Nachfragen zum Vorhaben steht seitens der TenneT TSO GmbH Frau Insa Balssen (insa.balssen@tennet.eu; 0921-50740 2264; Bürgerreferentin) zur Verfügung.

Ansprechpartner für Nachfragen zum Raumordnungsverfahren beim ArL Lüneburg ist Herr Tom Weding (tom.weding@arl-lg.niedersachsen.de; 04131-15 1325).


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