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Raumordnungsverfahren für den Neubau der 380-kV-Leitung Elsfleth/West – Sottrum, den Neubau eines Umspannwerks in der SG Sottrum und den Neubau einer Anbindungsleitung für ein neues Umspannwerk an der A27 nahe der Abfahrt Bremen-Industriehäfen

Vorhaben: Der Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH plant den Ersatz der bestehenden 220-kV-Wechselstrom-Leitung zwischen der Schaltanlage Elsfleth/West und dem Umspannwerk Sottrum durch eine neue 380-kV-Leitung mit zwei Stromkreisen und einer Stromtragfähigkeit von je 4000 Ampere. Dieser Leitungsneubau ist eine Teilmaßnahme (M535) des Vorhabens „Höchstspannungsleitung Conneforde – Elsfleth West – Abzweig Blockland – Samtgemeinde Sottrum; Drehstrom Nennspannung 380 kV“ (Vorhaben 56 nach dem Bundesbedarfsplangesetz, Vorhaben P119 nach Netzentwicklungsplan). Die bestehende 220-kV-Leitung soll nach Errichtung der neuen 380-kV-Leitung zurückgebaut werden. Zusätzlich ist die Errichtung von zwei neuen Umspannwerken geplant: Ein Umspannwerk soll im Bereich der Bundesautobahn (BAB) A27 nahe der Abfahrt Bremen-Industriehäfen errichtet und an die neue Leitung Elsfleth/West – Sottrum angebunden werden. Ein zweites neues Umspannwerk ist im Bereich der Samtgemeinde Sottrum geplant.

Zuständige Behörde: Für den Neubau der 380-kV-Leitung und für das neue Umspannwerk im Bereich der Samtgemeinde Sottrum ist die Durchführung eines ROV erforderlich. In dieses ROV soll auch der in Niedersachsen gelegene Teil der neuen Anbindungsleitung für das im Bereich der Anschlussstelle „Bremer Industriehäfen“ geplante Umspannwerk einbezogen werden. Das Erfordernis eines ROV ergibt sich aus § 1 Nr. 14 der Raumordnungsverordnung (RoV). Das ROV wird vom Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Lüneburg als obere Landesplanungsbehörde durchgeführt. Die Zuständigkeit des ArL Lüneburg für die Durchführung des ROV wurde gem. § 19 Abs. 1 Satz 5 des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes (NROG) durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) als oberste Landesplanungsbehörde bestimmt.

Für den westlichen Teil des Vorhabens Conneforde-Sottrum – hier Teilabschnitt Conneforde - Elsfleth/West einschließlich Abzweig Huntorf, Maßnahme M90 – hat das ML das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems als zuständige Landesplanungsbehörde bestimmt.

Für das Gebiet des Landes Bremen hat das ArL Lüneburg keine Zuständigkeit für die Durchführung eines ROV. Das Land Bremen hat, trotz hierfür bestehender Möglichkeit nach § 15 Abs. 6 Raumordnungsgesetz (ROG), keine Rechtsgrundlagen für ROV geschaffen. Die von der TenneT zu erarbeitenden Verfahrensunterlagen werden gleichwohl den vom Untersuchungsraum berührten Teil des Bremer Stadtgebiets in die Raum- und Umweltbewertung einbeziehen, um die Raum- und Umweltauswirkungen auch für diesen Vorhabenteil mit darstellen zu können und erforderlichenfalls Alternativenvergleiche durchführen zu können.

Zweck des Raumordnungsverfahrens: Das ROV hat den Zweck, die raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten zu prüfen (Raumverträglichkeitsprüfung gemäß § 15 Abs. 1 ROG). Dabei wird insbesondere geprüft, ob die Maßnahme mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt und ob sie mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen abgestimmt ist.

Das Raumordnungsverfahren schließt zudem die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der raumbedeut-samen Auswirkungen des Vorhabens auf die in § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung genannten Schutzgüter entsprechend dem Planungsstand ein (vgl. § 10 Abs. 3 NROG). Für das Vorhaben bedeutet dies u.a., dass die möglichen Auswirkungen dieses Vorhabens auf Mensch und Natur untersucht und Trassenalternativen für die Leitung und Standortalternativen für das neue UW hinsichtlich ihrer Raum- und Umweltverträglichkeit miteinander vergleichen und bewertet werden.

Das Ergebnis des ROV hat gutachterlichen Charakter und ist als sonstiges Erfordernis der Raumordnung bei den sich daran anschließenden Zulassungsverfahren zu berücksichtigen. Diese legen die konkreten Details der neuen Stromleitung – u.a. Masttypen, -standorte und -höhen – und des UW fest. Für die späteren Planfeststellungs-verfahren der Leitung Conneforde-Sottrum ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Hannover zuständig.

Beteiligung der Öffentlichkeit: Das Raumordnungsverfahren sieht eine Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Dafür muss die Planungsträgerin – hier die TenneT – zunächst die nötigen Verfahrensunterlagen erarbeiten. Sobald diese vollständig vorliegen, leitet das ArL Lüneburg das Beteiligungsverfahren ein. Dies ist derzeit für das Jahr 2023 vorgesehen. Die Verfahrensunterlagen werden dann für die Dauer eines Monats öffentlich beim ArL Lüneburg und beim ArL Weser-Ems ausgelegt. Außerdem erfolgt eine Veröffentlichung im Internet. Ort und Zeit der Bereitstellung der Unterlagen im Internet und der Auslegung der Verfahrensunterlagen werden zuvor öffentlich bekannt gemacht.

Als Ansprechpartnerin für Nachfragen zum Vorhaben steht seitens der TenneT TSO GmbH Frau Insa Balssen (insa.balssen@tennet.eu; 0921-50740 2264; Bürgerreferentin) zur Verfügung.

Ansprechpartner für Nachfragen zum Raumordnungsverfahren beim ArL Lüneburg ist Herr Tom Weding (tom.weding@arl-lg.niedersachsen.de; 04131-15 1325).

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