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Zentrale Orte in ländlichen Räumen stärken

Förderprogramm Zukunftsräume Niedersachsen


Eine neue Antragsrunde im Programm „Zukunftsräume Niedersachsen" ist voraussichtlich Ende des zweiten Quartals 2025 geplant. Ein genauer Stichtag wird noch bekannt gegeben.

Das Programm richtet sich an niedersächsische Klein- und Mittelstädte sowie Gemeinden und Samtgemeinden in ländlichen Räumen ab 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, in denen ein Grund- oder Mittelzentrum festgelegt ist. Diese haben oftmals eine Ankerfunktion in den ländlichen Räumen, sei es durch Einkaufsmöglichkeiten oder Kultur- und Freizeitangebote, die für die Menschen in der gesamten Region wichtig sind. Genau da setzt das Programm "Zukunftsräume" an und fördert Projekte, die diese Ankerfunktion stärken. Förderfähig sind vor allem regionale Kooperationen, die über Stadt- und Gemeindegrenzen hinausgehen können.


Wie können Kommunen Teil des Programms Zukunftsräume Niedersachsen werden?

Interessierte Kommunen sind aufgerufen, zunächst eine Interessensbekundung und erste Projektideen beim Amt für regionale Landesentwicklung einzureichen. Nach Aufnahme in das Programm können die vorgelegten Ideen zu einem ausführlichen Projektantrag weiterentwickelt werden.

  • Das Besondere an diesem Programm: Bei Bedarf kann auf einen - dem Programm zugeordneten - ExpertInnenpool zurückgegriffen werden (siehe Infospalte).
  • Wichtig: Interessenbekundungen können jederzeit aber spätestens vier Wochen vor dem nächsten Stichtag eingereicht werden.


Was wird gefördert?

Gefördert werden sowohl konkrete Projekte als auch Beratungsleistungen für die Ausarbeitung förderfähiger Maßnahmen. Die projektbezogene Förderquote liegt bei 60 Prozent, für Kommunen mit geringer Steuereinnahmekraft bei 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Fördersumme pro Projekt liegt zwischen 75.000 und 300.000 Euro mit einer maximalen Projektlaufzeit von drei Jahren. (Fördergegenstand 2.1)

Zudem können auch Personalausgaben für die Koordination und Abwicklung der eigenen kommunalen Aktivitäten im Bereich der Innenstadt- und/oder Zentrenförderung gefördert werden. Hier liegt die Obergrenzen der zuwendungsfähigen Ausgaben bei 200.000 Euro mit einer maximalen Projektlaufzeit von zwei Jahren. (Fördergegenstand 2.3)

Anforderungen an die Personalstelle/n für die Koordination und Abwicklung eigener kommunaler Aktivitäten im Bereich der Innenstadt- und/oder Zentrenförderung

Bezüglich der Förderung einer neuen Personalstelle über das Förderprogramm Zukunftsräume bestehen einige Anforderungen. mehr

Neu ist die extra geschaffene Vernetzungsplattform.

Hier können Sie sich über aktuelle Entwicklungen im Rahmen des Programms "Zukunftsräume Niedersachsen" informieren, mit anderen Akteuren in Kontakt treten und eigene Inhalte, wie z.B. Ihre Projektseite, Veranstaltungen und Gruppen erstellen sowie sich an Diskussionen beteiligen. Eine Suche ermöglicht Ihnen das gezielte Finden von Inhalten und Akteuren. https://www.zukunftsraeume-niedersachsen.de/ 


Bei Fragen zum Förderprogramm nehmen Sie gern Kontakt mit unseren Ansprechpartnerinnen auf:

Stefani Thomas Tel. 04131 / 15 - 1374 ( E-Mail schreiben ) und

Dr. Birgit Nolte, Tel. 04131 / 15 - 1360 ( E-Mail schreiben)


Bewertungskriterien

Die zum Stichtag eingegangenen Anträge werden auf Grundlage der in der Richtlinie festgesetzten Qualitätskriterien gleichgewichtet bewertet. Diese Bewertung führt zu einem Ranking der Projektanträge unseres Amtsbezirkes. Die besten Projekte werden so für eine Förderung ausgewählt

Qualitätskriterien für Projekte (Fördergegenstand 2.1)

  1. Beitrag zu den Programmzielen und Benennung messbarer Kriterien zur Zielerreichung
  2. Entfernung zur einer Großstadt
  3. Innovationsgehalt und/oder modellhafter Charakter
  4. Nutzung von Chancen der Digitalisierung
  5. Aktivierung kreativer Potenziale
  6. Nachhaltige Konzeption
  7. Ausstrahlwirkung über den lokalen und regionalen Rahmen hinaus
  8. Einbindung gesellschaftlicher Akteurinnen und Akteure
  9. Regionale Kooperation in Verbünden, die mehrere Orte mit Zentrumsfunktion umfassen, mindestens das jeweilige Umland
  10. (neu) Stärkung des sozialen Zusammenhalts, insbesondere durch Integration aller Bevölkerungsgruppen, kulturelle Angebote, Teilhabe und Ehrenamt

Qualitätskriterien für Personalkapazitäten (Fördergegenstand 2.3)

  1. Beitrag der geplanten Aktivitäten der Kommune zur Stärkung ihrer Ankerfunktion als Mittel- oder Grundzentrum im ländlichen Raum
  2. Entfernung zur Großstadt
  3. Regionale Kooperation in Verbünden, die mehrere Orte mit Zentrumsfunktion umfassen, mindestens das jeweilige Umland
  4. Begründeter Bedarf der antragsstellenden Kommune für die Förderung der beantragten Ressourcen
  5. Finanzstärke der antragstellenden Kommune


Erklärfilm Zukunftsräume Niedersachsen (April 2022)
Zukunftsräume Niedersachsen Bildrechte: MB

Digitale Netzwerkkonferenz am 23. Juni 2023

Unter dem Titel: "Multifunktionale Innenstädte und Zentren" findet in diesem Jahr die Netzwerkkonferenz der Zukunftsräume Niedersachsen im digitalen Raum auf einer eigenen Online-Plattform statt. Eingebettet in die Veranstaltungsreihe stadt | land | fokus stehen hier die Projekte der Zukunftsräume mehr
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Erfolgreiche Vernetzungskonferenz Zukunftsräume im Amtsbereich Lüneburg

Am 8. Dezember 2022 von 10.00 - 15.00 Uhr fand im Ratssaal in Rotenburg (Wümme) die regionale Vernetzungskonferenz der Zukunftsräume Niedersachsen im Amtsbereich Lüneburg statt. Nach der offiziellen Begrüßung durch den Hausherren Bürgermeister Torsten Oestmann hatte unsere neue Landesbeauftragte mehr
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Das Land unterstützt die Stadt Walsrode bei der Förderung des Radverkehrs. Niedersachsens Regionalministerin Wiebke Osigus übergab am (heutigen) Montag einen Förderbescheid in Höhe von 261.000 Euro an Bürgermeisterin Helma Spöring. mehr
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Ministerin Honé übergibt Förderbescheide für neue Richtlinie des Landes in Lüneburg

Birgit Honé, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, hat in Lüneburg zwei Förderbescheide für die Richtlinie „Zukunftsräume Niedersachsen“ überreicht. mehr
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